Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

In der Entwicklung: Neues Angebot für mehr Klima- & Lärmschutz in kleineren Kommunen – Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Der Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz wird das neue Instrument für eine integrierte, klimaschutzorientierte Verkehrsplanung in Kommunen kleiner als 50.000 Einwohner:innen und den ländlichen Raum.

Bis 2030 müssen die Emissionen im Verkehr um 55 Prozent reduziert werden. Um das zu erreichen, hat das Verkehrsministerium fünf operative Verkehrswendeziele festgelegt. So soll bis 2030:

  • jedes zweite Auto klimaneutral fahren.
  • der öffentliche Verkehr verdoppelt werden.
  • ein Fünftel weniger Kfz-Verkehr in Stadt und Land unterwegs sein.
  • jeder zweite Weg selbstaktiv mit Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden und
  • jede zweite Tonne im Güterverkehr klimaneutral transportiert werden.

Dieses Ziel und die Klimaschutzziele im Verkehr erfordern in Kommunen eine strategische, ganzheitliche und klimaschutzorientierte Verkehrsplanung – und zwar im ganzen Land.

Daneben soll der verkehrsbedingte Lärm deutlich reduziert werden. Verkehrslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen, nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in kleinen Kommunen und dem ländlichen Raum. Annähernd eine viertel Million Menschen sind derzeit in Baden-Württemberg nächtlichen Lärmpegeln durch den Straßenverkehr ausgesetzt, die zu Schlafstörungen, Stress oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, dass künftig niemand mehr gesundheitskritischen Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt sein wird. Dazu ist es wichtig, dass der Lärmschutz als integraler Bestandteil der Mobilitätswende erkannt und die vor Ort bestehenden Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Lärmbetroffenen ausgeschöpft werden.

In Zukunft gilt es daher, die bisherige verkehrsplanerische Prioritätensetzung zu Gunsten des Autos zu hinterfragen und klimafreundlicher und lärmarmer Mobilität den nötigen Raum zur Verfügung stellen. Damit wird die Lebensqualität vor Ort gestärkt, Straßen und Plätze werden aufgewertet.

Das in der Erprobung befindliche Instrument der Klimamobilitätspläne, welches für die Stadt- und Landkreise gedacht ist, überschreitet hierbei die Ressourcen und Fähigkeiten kleiner Kommunen. Zudem soll der Aspekt des Schutzes vor Straßenverkehrslärm verstärkt Teil der Planungen sein. Daher lässt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aktuell einen Planungsansatz für kleine Kommunen – die „Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“ – entwickeln. Mit den Aktionsplänen erhalten Kommunen bis ca. 50.000 Einwohner:innen ein neues Instrument klimafreundlicher und lärmmindernder Verkehrsplanung an die Hand. Mit den Aktionsplänen können kleinere Kommunen ihre Verkehrsplanung ganzheitlich und an den SUMP-Prozess (Sustainable Urban Mobility Plan) angelehnt aufstellen, effektive Maßnahmen (-pakete) zur Reduktion lokaler Verkehrsemissionen identifizieren und dabei ihre Bürger:innen in kommunikativen & partizipativen Prozessen mitnehmen. Am Ende soll ein Leitfaden mit Checklisten stehen, der kleine Kommunen zeitsparend durch einen standardisierten Prozess der klima- und lärmschutzfreundlichen Verkehrsplanung führt und in den Förderungen des Landes aufgenommen wird.  Somit können auch kleinere Kommunen ihren Beitrag zum Erreichen der Klima- und Lärmschutzziele leisten.

Modellkommune Ditzingen

Die Stadt Ditzingen (LK Ludwigsburg) ist als Modellkommune für die Erprobung des neuen Instruments der Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz des Landes ausgewählt worden.

Die große Kreisstadt im Nordwesten Stuttgarts mit rund 25.000 Einwohner:innen ist damit die erste Kommune im Land, die in enger Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium BW, dem Kompetenznetz Klima Mobil und dem beauftragten Planungskonsortium einen solchen Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz erarbeitet. Gleichzeitig fließen die Erfahrungen aus Ditzingen in die aktuelle Ausgestaltung eines Leitfadens zu den Aktionsplänen ein, welcher landesweit zum Einsatz kommen soll.

Übersicht Fördermöglichkeiten

Förderung Qualifizierte Fachkonzepte

Über das Förderprogramm qualifizierte Fachkonzepte kann die Erstellung eines Aktionsplänen für Mobilität, Klima und Lärmschutz durch externe Dienstleister mit bis zu 75% der Kosten gefördert werden (bis 2024). Ab 2025 liegt die Förderung bei 50%. (Diese Förderung ist bereits geöffnet.)

Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)

Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte, gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbau von Verkehrsinfrastruktur.

Der Regelfördersatz beträgt 50%– kombiniert sind bis zu 90% möglich (Klimabonus & Bundesförderung).

 

Kontakt

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Prozess melden Sie sich gerne bei

Sören Bröcker
soeren.broecker@nvbw.de
+49 173 6889415.