Personalstellen beantragen, nachhaltige Mobilität vor Ort stärken!

Foto: KEA-BW

Das erfolgreiche Programm zur Personalstellenförderung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg wird verlängert: Für zwei von vier Jahren übernimmt das Ministerium für Verkehr die vollen Personalkosten für zusätzliche Mobilitätsfachkräfte in Gemeinden, Stadt- und Landkreisen. 

Das Programm besteht aus acht Teilen:

  1. Fußverkehr/Ortsmitten/Schulwege
  2. Mobilitätsstationen und Car-Sharing
  3. Ruhender Verkehr und Parkraumkonzeption
  4. Datenmanagement
  5. Elektromobilität
  6. Ladeinfrastruktur
  7. Erstellung und/oder Umsetzung eines Klimamobilitätsplans
  8. Regionale Umsetzung des Landeskonzepts Mobilität und Klima
 

Die Anforderungsprofile der einzelnen Programmteile sind jeweils auf eine volle Personalstelle je Fördernehmer ausgerichtet. Um den jeweiligen Funktionen angemessen gerecht zu werden, ist je beantragter Förderung für einen Programmteil ein Stellenanteil von mindestens einer halben Personalstelle erforderlich. Für die Koordination Elektromobilität ist auch eine Beantragung von mehreren Stellen möglich.

Die geschaffenen Stellen haben dem gehobenen (TVöD 9b bis 12) oder höheren Dienst (TVöD 13) zu entsprechen und sind für mindestens vier Jahre zusätzlich zu schaffen.

Anträge können von allen Stadt- und Landkreisen sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über eine untere Verkehrsbehörde verfügen, gestellt werden. Für die Teile Nr. 2., 4. bis 6. auch Beratungsagenturen in privater Rechtsform sowie kommunale Unternehmen und Einheiten wie bspw. Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und kreisangehörige Gemeinden. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Stadt bzw. des Landkreises. Für Teil Nr. 8. ist die Antragstellung durch einen Regionalverband zulässig.

Für das Jahr 2024 sind Anträge bis zum 31.05.2024 zu stellen.
Auch im Anschluss an die genannten Fristen ist eine Antragseinreichung noch möglich. Die Bescheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Anträge sind an KEA-BW per Mail zu richten. 

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