Klimamobilitätspläne

Klimamobilitätspläne sind ein zentrales Instrument zur klimaschutzorientierten Verkehrsplanung für Kommunen in Baden-Württemberg. Mit einer integrierten Betrachtung aller Verkehrsmittel werden unter frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung Maßnahmenkombinationen für den Klimaschutz vor Ort entwickelt. Dadurch werden nicht nur die kommunalen, verkehrsbedingten CO2-Emissionen verringert. Kommunen gewinnen gleichzeitig an Aufenthalts- und Lebensqualität, erhöhen die Verkehrssicherheit und schaffen ein besser zugängliches Verkehrssystem für alle.

Für eine realistische Einschätzung, wie viel CO2 eine Kommune im Verkehr mit den geplanten Maßnahmen einsparen kann, sorgt die Modellierung verschiedener Entwicklungsszenarien mithilfe eines intermodalen Verkehrsmodells.

Seit 2020 begleitet das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) in einer Pilotphase sechs Kommunen (Landkreis Ludwigsburg, Gemeindeverband Mittleres Schussental, Stadt Heidelberg, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Offenburg, Stadt Stuttgart) bei der modellhaften Erstellung eines Klimamobilitätsplans. Die Erkenntnisse aus dieser Pilotphase fließen in einen Leitfaden zur Erstellung von Klimamobilitätsplänen und die Weiterentwicklung des Instruments ein. Der Leitfaden befindet sich in der Erstellung (Stand September 2023).

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Klimamobilitätspläne sind ein Instrument zur integrierten, klimaschutzorientierten Verkehrsplanung für Kommunen in Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass alle kommunal relevanten Verkehrsmittel (Fußverkehr, Radverkehr und andere Formen aktiver Mobilität, Kfz-Verkehr und ÖPNV) zusammen gedacht werden. Der kommunale Verkehr wird entsprechend der Klimaschutzziele des Landes geplant, um eine dauerhafte und signifikante Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen.

Die Klimamobilitätspläne werden auf kommunaler Ebene in Anlehnung an das Konzept der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Planning, SUMP*) der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei werden nach Möglichkeit alle relevanten Interessensgruppen aus der Zivilbevölkerung sowie Bürger:innen mit in den Planungsprozess einbezogen. Das Ziel: eine nachhaltige und gut funktionierende Verkehrsrealität für alle Beteiligten zu schaffen. Durch die Entwicklung effektiver Maßnahmenpakete können Kommunen so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig für mehr Lebensqualität vor Ort sorgen. Eine weitere Grundlage für die Entwicklung eines Klimamobilitätsplans kann der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sein.

* Sustainable Urban Mobility Plans, kurz SUMP, sind das Konzept der Europäischen Kommission zur nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplanung. Der Erstellungsprozess eines Klimamobilitätsplans orientiert sich stark am SUMP-Zyklus und die acht SUMP-Prinzipien gelten auch für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans.

Ziel eines Klimamobilitätsplans ist die Entwicklung effektiver Maßnahmen(-pakete), um die lokalen Verkehrsemissionen dauerhaft zu reduzieren. Damit das funktioniert, muss der Plan folgende Bestandteile enthalten:

  • Ausrichtung auf das Ziel einer Reduktion verkehrlicher CO2-Emissionen um -55% bis 2030 gegenüber 2010
  • Ganzheitliche, datenbasierte Betrachtung aller Verkehrsmittel (intermodales Verkehrsmodell)
  • konkrete Umsetzungsplanung
  • Monitoring und Fortschreibungsprozess
  • Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Akteur:innen

Es gibt viele Gründe dafür, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Hier einige der wichtigsten:

    1. Integrierte Maßnahmenentwicklung: Indem die Entwicklung der verschiedenen Verkehrsmittel gleichzeitig anstatt voneinander getrennt geplant wird, können Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln besser berücksichtigt und Mobilitätsangebote gezielter entwickelt werden. Außerdem verstärkt die Kombination von Push- und Pull-Maßnahmen die Effektivität der Maßnahmen hinsichtlich dem Klimaschutz. So leistet der Klimamobilitätsplan einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Ihrer Kommune.
    2. Breite Unterstützung der Planungen durch Einbezug von Bevölkerung, Interessensgruppen und Politik vor Ort: Die Menschen vor Ort werden im Erstellungsprozess des Klimamobilitätsplans durch ein begleitendes Beteiligungskonzept von Anfang an intensiv beteiligt und informiert. Mit der Einbindung der lokalen Expertise erkennen Sie Probleme und Lösungen rechtzeitig und schaffen außerdem allseits mehr Akzeptanz.
    3. Datenbasierter Planungsansatz: Durch die genaue Untersuchung des Ist-Zustandes zu Beginn des Planungsprozesses gewinnt die Kommunalverwaltung einen guten Überblick über die Verkehrssituation vor Ort. Dank der Analyse bestehender Planwerke, Strategien und Daten werden Potenziale und Veränderungsbedarfe sofort sichtbar. Der Klimamobilitätsplan kann dabei auf vorhandenes Wissen aufbauen.
    4. Wirksamere Investitionen durch Betrachtung aller Verkehrsmittel und Verkehrsmodellierung: Die gleichzeitige Betrachtung aller Verkehrsmittel ermöglicht es, finanzielle und zeitliche Ressourcen zielorientiert und deutlich effizienter einzusetzen. 
    5. Versachlichung von Diskussionen um die Klimawirkung verkehrlicher Maßnahmen durch Wirkungsberechnung: Durch die Ergebnisse der Verkehrsmodellierung wird sichtbar, wie viel CO2 mit bestimmten Maßnahmenkombinationen in der Kommune eingespart werden kann. Verkehrliche Maßnahmen können so leichter gegenüber Politik, Interessengruppen sowie Bürger:innen begründet werden. 
    6. Verbesserung der Luftqualität, der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes: Da ein Klimamobilitätsplan durch Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung für weniger Verkehr und reduzierte Emissionen sorgt, verbessert sich durch die Umsetzung entsprechend die Luftqualität vor Ort. Weniger motorisierter Individualverkehr bedeutet außerdem weniger Verkehrslärm. Durch gezielte Verbesserungen der Streckenführungen z.B. des Rad- und Fußverkehrs wirkt sich ein Klimamobilitätsplan daneben positiv auf die Verkehrssicherheit aus. 
    7. Mehr Effekt durch Zusammenarbeit mit dem Umland: Häufig sind es (Pendel-)Wege über die Gemarkungsgrenzen einzelner Kommunen hinweg, die besonders viel CO2 verursachen. Diese Emissionen kann eine Kommune allein nicht effektiv verringern. Ihren Klimamobilitätsplan erstellen Sie daher im Idealfall gemeinsam mit Kommunen in räumlicher Nähe, zu denen die wichtigsten Verkehrsverflechtungen bestehen.
    8. Planungen am Puls der Zeit durch Monitoring und kreislaufförmige Planfortschreibung: Wurden einmal alle Phasen der Planerstellung durchlaufen, wird der Klimamobilitätsplan durch ein zielorientiertes Monitoringkonzept zur Erfolgskontrolle stets auf dem neusten Stand gehalten: Da der Prozess zirkulär angelegt ist, kann der Klimamobilitätsplan immer wieder an die gegenwärtige Situation angepasst werden.
    9. Attraktive Förderung und Klimabonus: Das Land Baden-Württemberg stellt mit der Förderung qualifizierter Fachkonzepte und dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) attraktive finanzielle Fördermöglichkeiten sowohl für die Planerstellung, als auch die Umsetzung der Maßnahmen aus Klimamobilitätsplänen bereit. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Maßnahmen des Klimamobilitätsplans sogar mit einer höheren Förderquote („Klimabonus“) belohnt.

Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse, Gemeindeverbände, Stadtkreise und Landkreise in Baden-Württemberg können einen Klimamobilitätsplan aufstellen.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg empfiehlt die Aufstellung eines Klimamobilitätsplans aufgrund der Komplexität des Instruments ab einer Kommunengröße von ca. 50.000 Einwohner:innen. Speziell für kleinere Kommunen mit weniger als ca. 50.000 Einwohner:innen wurde das Instrument der Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz entwickelt.

Gut zu wissen: Die Grenze von ca. 50.000 Einwohner:innen ist ein flexibler Orientierungswert. In Einzelfällen kann es ggf. Sinn machen, auch ober- bzw. unterhalb dieses Werts das jeweils andere Planwerk auszuwählen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!

Rechtlich verankert sind die Klimamobilitätspläne im Klimaschutzgesetz des Landes (KlimaG BW 2023, § 28) als freiwilliges Instrument auf kommunaler Ebene, welches sich vor allem für größere Städte, Landkreise und Zusammenschlüsse von Kommunen eignet. Die entsprechenden Vorgaben und Rahmenbedingungen des KlimaG BW müssen dabei eingehalten werden.

Überdies ist der Klimamobilitätsplan im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) verankert. Darüber besteht die Möglichkeit, für Maßnahmen, die Bestandteil eines Klimamobilitätsplans sind, den sogenannten Klimabonus in Anspruch zu nehmen: Erfüllt ein Klimamobilitätsplan die Anforderungen gemäß Anlage 20 der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), kann dies als Nachweis für einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz genutzt werden. Dieser Nachweis ermöglicht Kommunen die Beantragung einer erhöhten Förderquote von 75 Prozent anstatt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Klimamobilitätspläne können auf schriftlichen Antrag hin in verschiedenen Phasen finanziell durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gefördert werden:

Planungsphase:

Für die Erstellung des Plans kann bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg eine Förderung von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 200.000 Euro, als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Der Antrag wird über das zuständige Regierungspräsidium gestellt.

Hier finden Sie das Antragsformular.

Umsetzungsphase:

Auch die Umsetzung der im Klimamobilitätsplan geplanten konkreten Maßnahmen kann über eine Festbetragsfinanzierung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden (§ 4 Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz LGVFG), sofern sie unter die in §2 LGVFG genannten Maßnahmen fallen. Zudem ist für ausreichend konkret im Klimamobilitätsplan verankerte Maßnahmen, die unter § 2 LGVFG fallen, ein erhöhter Fördersatz von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten gemäß § 4 LGVFG möglich (sog. Klimabonus). Wichtig ist, dass der Klimamobilitätsplan als Nachweis für einen „besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz“ eingereicht und vom Ministerium für Verkehr geprüft werden muss.

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