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FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Klimamobilitätsplan

Allgemein

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Klimamobilitätspläne sind ein Instrument zur integrierten, klimaschutzorientierten Verkehrsplanung für Kommunen in Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass alle kommunal relevanten Verkehrsmittel (Fußverkehr, Radverkehr und andere Formen aktiver Mobilität, Kfz-Verkehr und ÖPNV) zusammen gedacht werden. Der kommunale Verkehr wird entsprechend der Klimaschutzziele des Landes geplant, um eine dauerhafte und signifikante Reduktion der CO2-Emissionen zu erreichen.

Die Klimamobilitätspläne werden auf kommunaler Ebene in Anlehnung an das Konzept der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Planning, SUMP*) der Europäischen Kommission entwickelt. Dabei werden nach Möglichkeit alle relevanten Interessensgruppen aus der Zivilbevölkerung sowie Bürger:innen mit in den Planungsprozess einbezogen. Das Ziel: eine nachhaltige und gut funktionierende Verkehrsrealität für alle Beteiligten zu schaffen. Durch die Entwicklung effektiver Maßnahmenpakete können Kommunen so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig für mehr Lebensqualität vor Ort sorgen. Eine weitere Grundlage für die Entwicklung eines Klimamobilitätsplans kann der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sein.

* Sustainable Urban Mobility Plans, kurz SUMP, sind das Konzept der Europäischen Kommission zur nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplanung. Der Erstellungsprozess eines Klimamobilitätsplans orientiert sich stark am SUMP-Zyklus und die acht SUMP-Prinzipien gelten auch für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans.

Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse, Gemeindeverbände, Stadtkreise und Landkreise in Baden-Württemberg können einen Klimamobilitätsplan aufstellen.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg empfiehlt die Aufstellung eines Klimamobilitätsplans aufgrund der Komplexität des Instruments ab einer Kommunengröße von ca. 50.000 Einwohner:innen. 

Es gibt viele Gründe dafür, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. Hier einige der wichtigsten:

  1. Synergien durch Verknüpfung mit anderen Planungen: Bereits bestehende Planwerke, Planungsprozesse und Strategien einer Kommune werden auf Berührungspunkte mit dem Klimamobilitätsplan untersucht. Dabei werden Koordinierungsbedarfe abgeleitet und die Kohärenz und wechselseitige Einbettung der Planwerke und Prozesse sichergestellt. Dies ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten sowohl im Bearbeitungsprozess als auch bei den PlaninhaltenBestehende Planwerke und Prozesse können mit einem Klimamobilitätsplan zusammengeführt werden.
  2. Umfassender Überblick über die lokale Verkehrssituation: Zu Beginn des Planungsprozesses eines Klimamobilitätsplans werden der Ist-Zustand sowie die Potentiale und Veränderungsbedarfe der lokalen Mobilitäts- und Verkehrssituation ausführlich untersucht. Dabei wird auf bereits vorhandenem Wissen aufgebaut, um ein fundiertes Lagebild zu erhalten. So gewinnt die Kommunalverwaltung einen umfassenden Überblick über die Stärken und Schwächen der Verkehrssituation vor Ort.
  3. Wirksamere Maßnahmen durch ganzheitlichen, modellbasierten Ansatz: Im Klimamobilitätsplan werden Mobilitätsformen ganzheitlich anstatt separat betrachtet. Diese Gesamtbetrachtung sorgt für Optimierungs- und Synergieeffekte. So werden Wechselwirkungen zwischen den Verkehrsmitteln besser berücksichtigt und Maßnahmen können gezielter und effektiver entwickelt werden. Das Anwenden eines detaillierten Verkehrsmodells hilft die Realität genauer abzubilden, schärft die Präzision von Vorhersagen und hilft somit wirksamere Maßnahmen zu planen, insbesondere hinsichtlich des Klimaschutzes.
  4. Mehr Effekt durch Zusammenarbeit mit dem Umland: Verkehrliche Verflechtungen zwischen Kommunen, v. a. Pendelverkehre, verursachen häufig einen beträchtlichen Anteil an lokalen Verkehrsemissionen. Eine Kommune allein kann diese Emissionen nicht effektiv reduzieren. Deshalb ermöglicht das Instrument Klimamobilitätsplan eine gemeinsame Planerstellung von Umlandkommunen, z. B. als kommunaler Zusammenschluss und von Landkreisen, um gemeinsam die Emissionen im Bereich verkehrlicher Verflechtungen zu adressieren.
  5. Effiziente Nutzung von Ressourcen: Die datenbasierte, strategische und langfristige Ausrichtung eines Klimamobilitätsplans ermöglicht es, finanzielle und zeitliche Ressourcen zielorientiert und effizient einzusetzen. Zudem schafft die langfristige Planung Investitionssicherheit für Kommunen und Unternehmen vor Ort und hilft, wichtige Investitionen zu priorisieren.
  6. Breite Unterstützung durch Beteiligung: Die lokale Bevölkerung, Interessengruppen und die Politik vor Ort werden im Erstellungsprozess eines Klimamobilitätsplans von Anfang an intensiv beteiligt und informiert. Durch die Einbindung der lokalen Expertise sind Probleme und Lösungsmöglichkeiten deutlicher zu erkennen. Die Beteiligung steigert die Akzeptanz durch eine erhöhte Identifikation der Menschen mit dem Planungsprozess und den entwickelten Maßnahmen.
  7. Versachlichung von Diskussionen: Mit Hilfe der Verkehrsmodellierung wird sichtbar, welche Vermeidungs- und Verlagerungseffekte erreichbar sind und wie viel CO2 mit bestimmten Maßnahmenkombinationen eingespart werden kann. Verkehrliche Klimaschutzmaßnahmen können mit Hilfe der umfangreichen Datengrundlage leichter gegenüber Politik, Interessengruppen sowie Bürgerinnen und Bürgern begründet und Diskussionen versachlicht werden.
  8. Mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität vor Ort: Mit Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, ‑verlagerung und ‑verbesserung sorgt ein Klimamobilitätsplan für weniger und umweltfreundlicheren Verkehr und weniger verkehrsbedingte Emissionen. So kann die Luftqualität vor Ort verbessert werden. Außerdem führt weniger motorisierter Individualverkehr zu reduziertem Verkehrslärm. Durch gezielte Verbesserungen der Streckenführung im Rad- und Fußverkehr kann sich ein Klimamobilitätsplan zudem positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken.
  9. Stets aktuelle und zukunftssichere Planung Regelmäßiges Monitoring und Evaluierungen halten den Klimamobilitätsplan entsprechend den aktuellen Entwicklungen und Erkenntnissen auf dem neuesten Stand. Durch den zirkulären Planungsprozess und die laufenden Fortschreibungen wird der Klimamobilitätsplan an veränderte Rahmenbedingungen angepasst und eine stetige Weiterentwicklung für eine maximale Relevanz des Planwerks wird gewährleistet.
  10. Attraktive Förderungen: Das Land Baden-Württemberg stellt speziell für Klimamobilitätspläne attraktive finanzielle Fördermöglichkeiten für Personal- und Sachmittelkosten bereit. Eine Förderung ist dabei sowohl für die die Planerstellung als auch die Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans möglich.

  • Verkehrliche Verflechtungen, z.B. Pendelverkehr zwischen Kommunen können auf Kreisebene gezielt adressiert werden.
  • Die Koordination auf Landkreisebene erleichtert die Abstimmung und Umsetzung gemeindeübergreifender Maßnahmen werden, z.B. Fernradwege, Busverbindungen.
  • Kommunen mit Klimamobilitätsplan erhalten leichteren Zugang zu Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen (Klimabonus bis zu 75% Förderung).
  • Durch eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen Ämtern sowie mit den Kreiskommunen werden unterschiedliche Sichtweisen ausgetauscht, das gegenseitige Verständnis und das „Wir-Gefühl“ gestärkt und innovative Lösungen gefördert.
  • Bessere Daten, bessere Entscheidungen: Ein verbesserter Datenaustausch schafft eine fundierte Grundlage für eine ganzheitliche Analyse und zukunftsfähige Mobilitätskonzepte.

Das Einsparungsziel eines Klimamobilitätsplans ist die Reduktion der CO2-Emissionen aus dem kommunalen Verkehr um mindestens 55 Prozent bis 2030 verglichen mit dem Jahr 2010. Auch das Land Baden-Württemberg will bis 2030 insgesamt 55 Prozent CO2-Emissionen im Verkehr einsparen, aber im Vergleich zum Bezugsjahr 1990.

Der Grund für die abweichenden Bezugsjahre des Landesziels und für Klimamobilitätspläne ist, dass sich die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zwischen 1990 und 2010 kaum verändert haben. Allerdings liegen den Kommunen für das Jahr 2010 in den meisten Fällen bessere Datengrundlagen vor als für 1990.

Weiterhin haben sich in der Zwischenzeit teilweise die Methoden zur Datenerhebung verändert. Die heutigen Methoden ähneln denen des Jahres 2010 mehr als den Methoden von 1990, sodass die Emissionsänderungen im Vergleich mit dem Jahr 2010 realistischer modelliert werden können als gegenüber 1990. 

Rechtlich verankert sind Klimamobilitätspläne im Klimaschutzgesetz des Landes (KlimaG BW 2023, § 28) als freiwilliges Instrument auf kommunaler Ebene. Klimamobilitätspläne sollen Maßnahmen für eine nachhaltige, klimafreundliche Mobilität enthalten, mit denen die Treibhausgasemissionen unter Berücksichtigung der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft reduziert werden können. Darüber hinaus sind auch weitere Anforderungen an Klimamobilitätspläne im Klimaschutzgesetz formuliert.

Außerdem ist der Klimamobilitätsplan im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) verankert. Erfüllt ein Klimamobilitätsplan die Anforderungen gemäß Anlage 20 der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum LGVFG, kann dies als Nachweis für einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz genutzt werden. Dieser Nachweis ermöglicht Kommunen für Maßnahmen, die Bestandteil des Klimamobilitätsplans sind, den Erhalt einer erhöhten Förderquote von 75 Prozent anstatt 50 Prozent – der sogenannte Klimabonus.

Ziel eines Klimamobilitätsplans ist die Entwicklung effektiver Maßnahmen (-pakete), um die lokalen Verkehrsemissionen dauerhaft zu reduzieren. Damit das funktioniert, muss der Plan folgende Bestandteile enthalten:

    • Ausrichtung auf das Ziel einer Reduktion verkehrlicher CO2-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 gegenüber 2010 bzw. um 77,5 Prozent bis 2035 gegenüber 2010
    • ganzheitliche, datenbasierte Betrachtung aller Verkehrsträger
      (u.a. Status quo-Analyse, multimodales Verkehrsmodell)
    • Bewertung der Maßnahmen anhand deren Effektivität
    • konkrete Umsetzungsplanung
    • Monitoring und Fortschreibungsprozess
    • Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Akteure

Pull- Maßnahmen steigern die Attraktivität klimaschonender Mobilität, z.B. durch (Aus-) Bau sicherer Radwege/ Verbesserung des ÖPNV-Angebotes.

Push-Maßnahmen senken die Attraktivität klimaschädlicher Mobilität, z.B. durch Parkraumbewirtschaftung/ Geschwindigkeitsreduzierungen/ Zufahrtsbeschränkungen. 

Förderung und LGVFG-Klimabonus

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Die Erstellung eines Klimamobilitätsplans kann bei Erfüllung der Voraussetzungen im Rahmen der Förderung qualifizierter Fachkonzepte gefördert werden. Die Förderung ist mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 200.000 Euro möglich. Der Antrag wird über das zuständige Regierungspräsidium gestellt. Bei Fragen zur Förderung und für individuelle Beratungen können Kommunen sich an das zuständige Regierungspräsidium wenden.

Eine Übersicht weiterer Förderprogramme für die Umsetzungsphase finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg sowie der Förderdatenbank der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW).

Die im Klimamobilitätsplan festgelegten Maßnahmen im ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie kommunalen Straßenbau können über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt (LGVFG) gefördert werden, sofern sie unter §2 LGVFG fallen. Für ausreichend konkret verankerte Maßnahmen ist ein erhöhter Fördersatz von bis zu 75% („Klimabonus“) möglich. Der Klimamobilitätsplan muss dafür als Nachweis nach Fertigstellung beim Verkehrsministerium eingereicht und geprüft werden.

Ja, es können über die Förderung für qualifizierte Fachkonzepte die Modal Split Erhebung und das Multimodale Verkehrsmodell ergänzend zum Klimamobilitätsplan gefördert werden.

Ja, sowohl für die Erstellung als auch für die Umsetzung des Klimamobilitätsplans gibt es die Förderung Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz. Die Antragstellung folgt über die KEA-BW. Konkret werden bis zu 50% der Personal- und Sachkosten vom Land Baden-Württemberg übernommen. Die Stelle muss zusätzlich geschaffen werden und darf bisher nicht im Stellenplan der Kommune enthalten gewesen sein.

Eine Maßnahme gilt als begonnen, wenn sie durch einen Dienstleister beauftragt ist. Eine laufende Ausschreibung ist also nicht förderschädlich, solange der Dienstleister noch nicht beauftragt wurde.

Im Zuge der fachlich-inhaltlichen Prüfung und Anerkennung eines Klimamobilitätsplans durch das Verkehrsministerium, werden die zentralen Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans als Grundlage für den LGVFG-Klimabonus festgelegt. Die zentralen Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans leisten einen hohen Klimaschutzbeitrag, können lokal umgesetzt werden und Maßnahmenpakete ähnlicher Einzelmaßnahmen darstellen. Die zentralen Maßnahmen werden pro Kommune, die am Planwerk beteiligt ist, in Abstimmung zwischen Verkehrsministerium und Kommune festgelegt.

Grundsätzlich sieht das Verfahren für den LGVFG-Klimabonus ausreichend Spielraum für plausible Verzögerungen und Änderungen bei der Maßnahmenumsetzung vor. Der Klimabonus bleibt in diesen Fällen unberührt. Eine vorsätzliche und grob-fahrlässigen Nicht-Umsetzung zentralen Maßnahmen soll jedoch vermieden werden. In diesen Ausnahmefällen kann es zu einem Gespräch zwischen dem Land und der betreffenden Kommune und in der Folge zu einem Widerruf der erhöhten Förderung (25%) für die betreffende Kommune kommen. Die Regelförderung (50%) bleibt jedoch bestehen. Zudem sind weitere, beteiligte Kommunen nicht vom Widerruf betroffen.

Der Umsetzungszeitraum für die zentralen Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans richtet sich nach dem Zieljahr und der Umsetzungsplanung des Klimamobilitätsplans und wird vom Verkehrsministerium nach Abstimmung mit der betreffenden Kommune festgelegt.

Beziehung mit anderen Planwerken

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Ein Sustainable Urban Mobility Plan, kurz SUMP, ist ein Konzept der Europäischen Kommission zur nachhaltigen, urbanen Mobilitätsplanung. Das Konzept bildet die Grundlage für das baden-württembergische Instrument des Klimamobilitätsplans, dessen Erstellungsprozess sich am Erstellungszyklus des SUMP sowie den entsprechenden Prinzipien orientiert. Mit beiden Planwerken wird der Verkehr vor Ort strategisch und verkehrmittelübergreifend geplant, d. h. Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr werden gemeinsam gedacht. Klimamobilitätspläne unterscheiden sich von SUMPs vor allem in ihrem zentralen Fokus auf den Klimaschutz und der quantitativen Wirkungsermittlung von Maßnahmen mit einem Verkehrsmodell.  

Ein Verkehrsentwicklungsplan, kurz VEP, ist ein Instrument zur langfristigen integrierten Verkehrsplanung. Neben dem europäischen SUMP bildet er eine Grundlage für die Entwicklung des Instruments Klimamobilitätsplan. Die Prozessstruktur und Zielsetzung von VEP und Klimamobilitätsplan sind sich sehr ähnlich. Außerdem kommt in beiden Planwerken der Beteiligung der lokalen Öffentlichkeit und relevanter Stakeholder eine große Bedeutung zu. Gleich der Erstellung eines VEPs ist die Erstellung eines Klimamobilitätsplans freiwillig. Ein wichtiger Unterschied besteht in der Modellierung. Im Klimamobilitätsplan müssen alle Verkehrsmittel im Modell abgebildet und Verlagerungseffekte berechnet werden. Im VEP besteht keine Pflicht zur Modellierung verschiedener Verkehrsmittel, oft wird einzig der motorisierte Individualverkehr abgebildet. Außerdem ist im Unterschied zum Klimamobilitätsplan in einem VEP die Abbildung von Klimaschutzaspekten optional.

Ein Nahverkehrsplan, kurz NVP, ist ein von Städten und Landkreisen erstellter Planwerk mit dem Ziel, die Versorgung einer Region mit einem System des öffentlichen Nahverkehrs sicherzustellen. Beim NVP handelt es sich um eine Pflichtaufgabe von Kommunen im Sinne der Daseinsvorsorge. Er behandelt vorwiegend die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs, ohne alternative Verkehrsmittel gleichwertig zu berücksichtigen. Demnach ist der Nahverkehrsplan weniger umfassend und ganzheitlich als der Klimamobilitätsplan. Weiterhin besteht beim NVP keine Verpflichtung zur Modellierung des Gesamtverkehrs zur Berechnung von Verlagerungseffekten auf andere Verkehrsmittel. Beim Klimamobilitätsplan ist diese Modellierung dagegen Pflicht. Auch finden im NVP im Gegensatz zum Klimamobilitätsplan Klimaschutzaspekte üblicherweise keine Berücksichtigung.

Die kleineren Kommunen unter 50.000 Einwohner haben durch einen Aktionsplan für Mobilität, Klima und Lärmschutz bereits wichtige Grundlagen geschaffen, konkrete Maßnahmen definiert und Leitlinien beschlossen. Dadurch, dass die kommunalen Prozesse abgeschlossen sind, können sich die Kommunen auf den interkommunalen Austausch konzentrieren und die Maßnahmen direkt in den Klimamobilitätsplan überführen.

*Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der gemachten Angaben übernommen.

Modellierung

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Die Verkehrsmodellierung basiert auf aktuellen Struktur-, Mobilitäts- und Prognosedaten, die von Kommunen oder Dienstleistern bereitgestellt werden. Dabei wird vom Dienstleister ein makroskopisches Verkehrsmodell nach dem Stand der Technik eingesetzt, um alle Verkehrsflüsse des Personen- und Wirtschaftsverkehrs und nachgelagert die CO2-Emissionen zu modellieren. Das bereitgestellte Handbuch Modellierung zur modellgestützten Erstellung von Klimamobilitätsplänen legt Standards fest, um eine hohe und konsistente Qualität der Ergebnisse zu gewährleisten.

Gemäß KlimaG BW §28 sind die Regierungspräsidien frühzeitig bei der Aufstellung eines Klimamobilitätsplans einzubinden. Sie unterstützen die Kommunen bei der Aufstellung der Klimamobilitätspläne im Rahmen ihrer Zuständigkeit sowie finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten.

In jedem Regierungspräsidium gibt es eine Ansprechperson zum Instrument Klimamobilitätsplan, an welche sich eine Kommune wenden kann. Gerne kann das Kompetenznetz Klima Mobil Ihnen den Kontakt zu der Ansprechperson in Ihrem Regierungspräsidium vermitteln.

Die Kommunen beauftragen in der Regel einen Dienstleister zur Erstellung oder zur Anpassung eines Verkehrsmodells. Hierfür kann die Förderung qualifizierter Fachkonzepte in Anspruch genommen werden.

Das Landesverkehrsmodell befindet sich noch in der Entwicklung durch das Ministerium für Verkehr in BW und ist derzeit noch nicht verfügbar. Zukünftig soll es von Kommunen für Klimamobilitätspläne genutzt werden können. Es werden aber immer Anpassungen an lokale Begebenheiten und Anforderungen notwendig sein. Bis zur Fertigstellung des Landesverkehrsmodells müssen Kommunen eigene, lokale Verkehrsmodelle erstellen und verwenden.

Erstellungsprozess und Planungsrahmen

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Der Erstellungszeitraum eines Klimamobilitätsplans ist abhängig von der jeweiligen Ausgangslage in einer Kommune, wie beispielsweise die Verfügbarkeit eines multimodalen Verkehrsmodells oder von anderen Planwerken und Strategien als Ausgangsbasis des Klimamobilitätsplans. Eine Rolle spielt auch, ob der Klimamobilitätsplan von einer einzelnen Kommune, einem kommunalen Zusammenschluss oder einem Landkreis erstellt wird. Im Durchschnitt beträgt die Planerstellung ungefähr 2-4 Jahre (inkl. Vergabeprozess), sofern ein Verkehrsmodell vorliegt und eingesetzt werden kann.

Gemäß KlimaG BW §28 sind die Regierungspräsidien frühzeitig bei der Aufstellung eines Klimamobilitätsplans einzubinden. Sie unterstützen die Kommunen bei der Aufstellung der Klimamobilitätspläne im Rahmen ihrer Zuständigkeit sowie finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten.

In jedem Regierungspräsidium gibt es eine Ansprechperson zum Instrument Klimamobilitätsplan, an welche sich eine Kommune wenden kann. Gerne kann das Kompetenznetz Klima Mobil Ihnen den Kontakt zu der Ansprechperson in Ihrem Regierungspräsidium vermitteln.

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) definiert den Klimamobilitätsplan in §28 als ein freiwilliges Instrument. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, die Maßnahmen eines Klimamobilitätsplans umzusetzen. Für den Erhalt des LGVFG-Klimabonus ist jedoch die Umsetzung der zentralen Maßnahmen erforderlich.