Das Ministerium für Verkehr unterstützt ausdrücklich die Bemühungen der Kommunen, eine nachhaltige Mobilität vor Ort zu ermöglichen. Dazu gehört die Erleichterung der Anpassung der zulässigen innerörtlichen Geschwindigkeiten an die lokalen Begebenheiten durch die örtlichen Behörden und zuständigen Verwaltungseinheiten.
Die negativen Wirkungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) hängen direkt mit den gefahrenen Geschwindigkeiten zusammen. Neben einer deutlichen Reduktion des Lärms und der Emission von Luftschadstoffen, geht eine niedrigere Geschwindigkeit auch mit einer signifikanten Erhöhung der Verkehrssicherheit einher. Ein erhöhtes subjektives Sicherheitsempfinden kann außerdem die Verkehrsmittelwahl beeinflussen und so zu einem verstärkten Umsteigen auf selbstaktive Mobilitätsformen wie dem Fahrrad führen.
Mit dieser Handreichung wird den interessierten Kommunen und engagierten Bürger:innen im Land eine kompakte Übersicht über die verschiedenen Anordnungsgründe für Geschwindigkeitsreduzierungen innerorts zur Verfügung gestellt. Die verschiedenen Ansätze können zur Begründung der Maßnahme kombiniert werden. Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung selbst kann allerdings nur auf einer rechtlichen Grundlage fußen, weshalb stets ein für die lokalen Begebenheiten passender Anordnungsgrund gegeben sein muss. Zu beachten sind an dieser Stelle mögliche Auswirkungen durch die Anordnung von innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf andere Belange. Dazu gehören die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Interessen von Anwohner:innen. Verlängern sich beispielsweise Reisezeiten des ÖPNV, sollten daher auch stets Möglichkeiten der Busbeschleunigung geprüft und ausgeschöpft werden. Bei den im Folgenden dargestellten Maßnahmen handelt es sich um straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, für die immer die jeweiligen unteren beziehungsweise örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig sind. Diese sind daher erster Ansprechpartner für konkrete Anordnungsfragen; es wird empfohlen, frühzeitig den Kontakt herzustellen. Für allgemeine Fragen zu dieser Veröffentlichung und dem Klimaschutz im Verkehr steht den Kommunen in Baden-Württemberg das Kompetenznetz Klima Mobil (www.klimaschutz-bewegt.de) beratend zur Seite.