BVerwG-Urteil Bewohnerparken: Umwandlung von Satzungen in Rechtsverordnungen bereits jetzt möglich, 360 € pro Jahr in Freiburg nicht zu beanstanden

Nachdem im September die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zur Nichtigkeit der Freiburger Satzung über Bewohnerparkgebühren veröffentlicht wurde, veranstaltete das Kompetenznetz Klima Mobil gemeinsam mit dem Städtetag Baden-Württemberg am 27. September 2023 eine Info-Veranstaltung zur Einordnung und Diskussion des Urteils.

Die wichtigsten Erkenntnisse sind:

  1. Gebührenordnungen müssen laut dem BVerwG per Rechtsverordnung erlassen werden, Satzungen sind nicht möglich. In großen Kreisstädten und Stadtkreisen ist hierfür der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin zuständig. In Gemeinden, die als örtliche Straßenverkehrsbehörde für den Erlass der Gebührenordnung zuständig sind, der Gemeinderat.
  2. Die Delegation zum Erlass der Gebührenordnungen ist weiterhin wirksam. Bereits jetzt können alle Gemeinden ohne Anpassung der ParkgebVO des Landes bestehende Satzungen in Form einer Rechtsverordnung neu erlassen. Gleichwohl wird die ParkgebVO derzeit vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg überarbeitet und an das Urteil des BVerwG angepasst.
  3. Die Gebührenhöhe von 360 € pro Jahr in Freiburg wurde nicht beanstandet. Die Bemessungsgrundlagen für die Gebührenhöhe müssen sich eng an den in § 6a Abs. 5a StVG festgelegten Kriterien und Zwecken orientieren: Neben den Kosten des Verwaltungsaufwands darf nur der Vorteilsausgleich für die Bewohner und Bewohnerinnen berücksichtigt werden. Zudem ist bei der Gebührenbemessung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Äquivalenzprinzip) zu beachten.
  4. Gebührenstaffellungen, Ermäßigungen und Befreiungen sind nur in engen Grenzen zulässig. Soziale Belange dürfen bei Festsetzung der Gebührenhöhe nach derzeitiger Rechtslage keine Berücksichtigung finden. Die Zulässigkeit eines kommunalen Zuschussmodells wird zurzeit geprüft (siehe FAQ Bewohnerparken).

Parallel zur Überarbeitung der ParkgebVO wird das dazugehörige Begleitschreiben des Kompetenznetz Klima Mobil überarbeitet. Das FAQ Bewohnerparken berücksichtigt bereits die Konsequenzen, die sich aus dem Urteil ergeben, d.h. es enthält Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bewohnerparken auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.

Des Weiteren berät das Kompetenznetz Klima Mobil zu allen Fragen rund ums Bewohnerparken. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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