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Testbetrieb digitale Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeugen in Baden-Württemberg gestartet

Am 05. Mai 2025 startete der offizielle Testbetrieb auf dem Campus der Universität Hohenheim mit einem Besuch von Verkehrsminister Winfried Hermann.

Das Landesmobilitätsgesetz erlaubt Kommunen in Baden-Württemberg die digitale Parkraumkontrolle. Das ermöglicht eine deutlich effizientere Kontrolle des öffentlichen Parkraums, denn ein Scan-Fahrzeug überprüft pro Stunde bis zu 1.000 Fahrzeuge, wohingegen eine konventionelle Fußstreife 50 Fahrzeuge schafft. Dadurch wird die Verkehrssicherheit verbessert, weil falsch geparkte Fahrzeuge erkannt werden und gleichzeitig Maßnahmen des Parkraummanagements wirkungsvoll kontrolliert, so dass beispielsweise berechtigte Bewohner:innen leichter einen Parkplatz finden.

Scan-Fahrzeuge sind mit Kameras und GPS ausgestattet und erfassen im Vorbeifahren die Kennzeichen parkender Fahrzeuge. Die Parkberechtigungen werden online mit einer Datenbank abgeglichen. Eine Speicherung der Daten erfolgt ausschließlich, wenn Fahrzeuge falsch oder ohne Berechtigung abgestellt sind. Dazu werden die erfassten Daten verschlüsselt und an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese leiten dann, wie üblich, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Im Rahmen des Testbetriebs in Hohenheim erfolgt jedoch keine Ahndung.

Voraussetzung für die digitalen Kontrollen ist eine Digitalisierung des Straßenraumes und aller Parkberechtigungen wie Kurzzeitparken, Bewohnerparken oder andere Ausnahmegenehmigungen. Das Land hat hier bereits Vorarbeit geleistet und erlaubt digitale Bewohnerparkausweise, die nicht mehr im Fahrzeug ausliegen müssen.

Weitere Modellversuche sind in Heidelberg und Freiburg geplant. Auf Basis der Erfahrungen der Modellversuche werden Handlungsempfehlungen abgeleitet, um Kommunen bei der schnellen Anwendbarkeit der digitalen Parkraumkontrolle zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Verkehr.

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg finden Sie hier.