Rahmenbedingungen für Klimamobilitätspläne mit dem Zieljahr 2040 veröffentlicht

Vor fünf Jahren wurde der Klimamobilitätsplan im Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg verankert. Bislang waren Klimamobilitätspläne auf einen maximalen Zeithorizont bis 2035 ausgelegt. Kommunale Verkehrsplanungen werden jedoch zunehmend auf Jahr 2040 ausgerichtet. Kernbestandteil eines Klimamobilitätsplans ist die Szenarienberechnung mithilfe eines Verkehrsmodells auf Basis des „Handbuch Modellierung zur modellgestützten Erstellung von Klimamobilitätsplänen“. Deshalb wurde das „Handbuch Modellierung“ in Übereinstimmung mit dem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg bis 2040 fortgeschrieben.

Die aktuelle Fassung des „Handbuch Modellierung“ ist über die Homepage des Verkehrsministeriums (Link)  und des Kompetenznetzes Klima Mobil (Link) verfügbar. In diesem Zuge wurde auch das Template für die Ergebnisse der Modellierung überarbeitet (Link).

Zur Vorstellung des aktualisierten „Handbuch Modellierung“ werden zwei Online-Veranstaltungen angeboten:

  • Für Mitarbeitende in Gemeinden, Städten und Landkreisen:
    Fr. 12.06.2026, 09:00 bis 09:45 Uhr
  • Für Fachplanungs- und Ingenieursbüros:
    Mo. 15.06.2026, 10:00 bis 10:45 Uhr

Wir freuen uns, mit dem aktualisierten „Handbuch Modellierung“ die Kommunen bei der Erstellung ihres Klimamobilitätsplans zu unterstützen und ihnen Sicherheit hinsichtlich der Anforderungen zum Erhalt des LGVFG-Klimabonus zu geben.           

Für alle Klimamobilitätspläne, deren Szenarienberechnung vor der Veröffentlichung des aktualisierten „Handbuchs Modellierung” begonnen wurde, besteht als Voraussetzung zur Anerkennung des Plans keine Pflicht zur Heranziehung dieses Handbuches. Hier können weiterhin die Anforderungen aus der Fassung des Handbuchs von September 2023 herangezogen werden.