Klimamobilitätspläne – ein Instrument zur klimafreundlichen Verkehrsplanung für Kommunen in Baden-Württemberg
Klimamobilitätspläne sind ein zentrales Instrument zur klimafreundlichen Verkehrsplanung für Kommunen im Baden-Württemberg. Mit einer integrierten Betrachtung aller Verkehrsträger werden unter frühzeitiger Beteiligung relevanter lokaler Interessenträger:innen und der Bevölkerung Maßnahmenkombinationen entwickelt, die vor Ort effektiv zum Klimaschutz beitragen. Dadurch werden nicht nur die kommunalen, verkehrsbedingten CO2-Emissionen verringert, sondern Kommunen gewinnen gleichzeitig durch eine Steigerung der Aufenthalts- und Lebensqualität an Attraktivität, erhöhen die Verkehrssicherheit vor Ort und schaffen ein besser zugängliches, inklusiveres Verkehrssystem für alle.
Für eine realistische Einschätzung, wie viel CO2 eine Kommune in ihrem kommunalen Verkehr mit den geplanten Maßnahmen einsparen kann, sorgt die Modellierung verschiedener Entwicklungsszenarien mithilfe eines integrierten Verkehrsmodells.
Seit 2020 begleitet das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) in einer Pilotphase sechs Kommunen (Landkreis Ludwigsburg, Gemeindeverband Mittleres Schussental, Stadt Heidelberg, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Offenburg, Stadt Pforzheim) bei der modellhaften Erstellung eines Klimamobilitätsplans. Die Erkenntnisse aus dieser Pilotphase fließen in einen Leitfaden zur Erstellung von Klimamobilitätsplänen und die Weiterentwicklung des Instruments ein. Der Leitfaden befindet sich in der Erstellung.
Wir haben ihr Interesse geweckt? Hier finden Sie Antworten auf zentrale Fragen:
Was ist ein Klimamobilitätsplan?
Klimamobilitätspläne sind ein Instrument zur integrierten, klimaschutzorientierten Verkehrsplanung für Kommunen im Land Baden-Württemberg. Das bedeutet, dass alle kommunal relevanten Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr und andere Formen aktiver Mobilität; Kfz-Verkehr; Öffentlicher Personennahverkehr) zusammen gedacht werden sollen. Der kommunale Verkehr soll entsprechend der Klimaschutzziele des Landes geplant werden, um eine dauerhafte und signifikante Reduktion der CO2-Emissionen im kommunalen Verkehr zu erreichen.
Dabei werden in Anlehnung an das Konzept der nachhaltigen urbanen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Planning, SUMP) der Europäischen Kommission nach Möglichkeit alle relevanten Interessenträger:innen und Bürger:innen auf kommunaler Ebene mit in den Planungsprozess einbezogen, um eine nachhaltige und gut funktionierende Verkehrsrealität für alle Beteiligten zu schaffen. Durch die Entwicklung effektiver Maßnahmenpakete können Kommunen so einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig für mehr Lebensqualität vor Ort sorgen.
Mit einem Klimamobilitätsplan wird die Verkehrsplanung einer Kommune strategisch auf das Landesziel einer Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Verkehr um -55 % bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 ausgerichtet. Die zielorientierte Maßnahmenplanung wird dabei durch ein integriertes Verkehrsmodell unterstützt. So können die Wirkungen von kommunalen Maßnahmen auf das Verkehrsgeschehen und auf die CO2-Emissionen für verschiedene Entwicklungs- und Handlungsszenarien greifbar gemacht werden. Die Erstellung von Strategien für Umsetzungsmanagement und Fortschrittsmonitoring erleichtert außerdem die Umsetzung der im Plan enthaltenen Maßnahmen sowie die Erfolgskontrolle im Hinblick auf die angestrebte Emissionsminderung.
Wer kann einen Klimamobilitätsplan aufstellen?
Gemeinden sowie ihre Zusammenschlüsse, Gemeindeverbände, Stadtkreise und Landkreise in Baden-Württemberg können einen Klimamobilitätsplan aufstellen.
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg empfiehlt die Aufstellung eines Klimamobilitätsplans aufgrund der Komplexität des Instruments ab einer Kommunengröße von 50.000 Einwohner:innen. Speziell für kleinere Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohner:innen wurde das Instrument der Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz entwickelt.
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das Instrument Klimamobilitätsplan?
Rechtlich verankert sind die Klimamobilitätspläne im Klimaschutzgesetz des Landes (KlimaG BW 2023, § 28) als freiwilliges Instrument auf kommunaler Ebene, welches sich vor allem für größere Städte, Landkreise und Zusammenschlüsse von Kommunen eignet. Ein finanzieller Anreiz für Kommunen ist die Möglichkeit, für Maßnahmen, die Bestandteil eines Klimamobilitätsplans sind, den sogenannten Klimabonus in Anspruch zu nehmen: Erfüllt ein Klimamobilitätsplan die Anforderungen gemäß Anlage 20 der Verwaltungsvorschrift (VwV) zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), kann dies als Nachweis für einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz genutzt werden. Dieser Nachweis ermöglicht Kommunen die Beantragung einer erhöhten Förderquote von 75 Prozent anstatt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.
Wie kann ein Klimamobilitätsplan gefördert werden?
Klimamobilitätspläne können auf schriftlichen Antrag hin in verschiedenen Phasen finanziell durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gefördert werden:
1. Planungsphase:
Für die Erstellung des Plans kann bei Erfüllung der Voraussetzungen der Förderung qualifizierter Fachkonzepte im Kontext der Förderung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg eine Förderung von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 200.000 €, als Festbetragsfinanzierung gewährt werden.
Hier geht’s zum Antragsformular.
2. Umsetzungsphase:
Auch die Umsetzung der im Klimamobilitätsplan geplanten konkreten Maßnahmen kann über eine Festbetragsfinanzierung mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden (§ 4 Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, LGVFG), sofern sie unter die in §2 LGVFG genannten Maßnahmen fallen. Zudem ist für ausreichend konkret im Klimamobilitätsplan verankerte Maßnahmen, die unter § 2 LGVFG fallen, ein erhöhter Fördersatz von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten gemäß § 4 LGVFG möglich (sog. Klimabonus).
Wer sind die zuständigen Ansprechpartner:innen?
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf rund um das Thema Klimamobilitätspläne berät das Kompetenznetz Klima Mobil Sie gerne! Kontaktieren Sie uns: