Hinweise zur sofortigen Anwendbarkeit der novellierten Straßenverkehrsordnung 2024

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 16. Februar 2026 ein Schreiben veröffentlicht, welches den Rahmen für eine einheitliche Rechtsanwendung der Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt, Anwendungsbeispiele skizziert und den Straßenverkehrsbehörden als Maßstab für die Arbeit mit der novellierten StVO dient. Dieses Schreiben ersetzt das vorangegangene Hinweisschreiben vom 17. Dezember 2024. Kommunen können diese Anwendungshinweise heranziehen, um die neuen Spielräume in der kommunalen Praxis zu nutzen.

 

Am 11. Oktober 2024 ist die Novellierung der StVO in Kraft getreten und am 09. April 2025 folgte die Veröffentlichung der dazugehörigen VwV-StVO. Dem vorrausgegangen war eine am 14. Juni 2024 verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, in welcher nun erstmals der Umwelt-, darunter der Klimaschutz, der Gesundheitsschutz sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung als eigenständige Anordnungsgrundlagen aufgenommen wurden. Den Kommunen stehen nun neue Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, u.a. zur Anordnung von Tempo 30, zum Bewohnerparken und zur Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr.

Das Kompetenznetz Klima Mobil hat gemeinsam mit der AGFK-BW am 26. November 2024 und am 13. Dezember 2024 in zwei Weiterbildungsseminaren die Inhalte der StVO-Novelle erläutert und mit den Mitgliedskommunen diskutiert. Die Präsentationen aus dem Seminar stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.