Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat am 17.Dezember 2024 ein Schreiben veröffentlicht, welches den Rahmen für eine einheitliche Rechtsanwendung der Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt, Anwendungsbeispiele skizziert und den Straßenverkehrsbehörden als Maßstab für die Arbeit mit der novellierten StVO dient. Die Kommunen müssen somit nicht auf die Änderungen der VwV-StVO warten und können die neuen Spielräume für eine klimaschutzorientierte Praxis unmittelbar anwenden.
Am 11. Oktober 2024 ist die Novellierung der StVO in Kraft getreten. Dem vorrausgegangen war eine am 14. Juni 2024 verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, in welcher nun erstmals der Umwelt-, darunter der Klimaschutz, der Gesundheitsschutz sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung als eigenständige Anordnungsgrundlagen aufgenommen wurden. Den Kommunen stehen nun neue Handlungsmöglichkeiten für mehr Klimaschutz im Verkehr zur Verfügung, u.a. zur Anordnung von Tempo 30, zum Bewohnerparken und Bereitstellung von Flächen für den Rad- und Fußverkehr. In bestimmten Fällen können Gründe des Umwelt- und Klimaschutzes die Grundlage für verkehrliche Anordnungen dienen.
Das Kompetenznetz Klima Mobil hat gemeinsam mit der AGFK-BW am 26.11. und am 13.12. in zwei Weiterbildungsseminaren die Inhalte der StVO-Novelle erläutert und mit den Mitgliedskommunen diskutiert. Die Präsentationen aus dem Seminar stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.