Die digitale Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeugen ist in Baden-Württemberg seit März 2025 möglich. Ab 1. Juli 2026 tritt eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft und ersetzt die bis dahin geltende landesrechtliche Regelung im § 13 des Landesmobilitätsgesetzes Baden-Württemberg. Grundsätzlich ist auch in der bundeseinheitlichen Regelung die digitale Kontrolle des Falschparkens und der Parkberechtigungen möglich, dennoch ergeben sich in Detailfragen Unterschiede.
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg informiert mit einem Schreiben vom 19. Juni 2026 über die Änderungen des StVG und die Unterschiede zur bisherigen Regelung.
Weiterhin wird darauf eingegangen, dass die Regelungen des StVG unmittelbar gültig sind und keine Anpassungen der Straßenverkehrsordnung notwendig sind. Das StVG schreibt nun Sichtkontrollen vor, um sicherzustellen, dass nur in berechtigten Fällen sanktioniert wird. Dazu enthält das Schreiben ebenfalls Erklärungen, die zusätzlich erläutern, wann die Sichtkontrollen entfallen können. Die Änderungen bei Datenschutz und Verschlüsselung werden darüber hinaus auch dargelegt.
Mit dem Schreiben werden Kommunen und Akteure, die die digitale Parkraumkontrolle betreiben oder daran interessiert sind, zu den Details informiert und können den Wechsel der Rechtsgrundlage in ihre Vorhaben integrieren.