Nach Überarbeitung ist die Förderung qualifizierter Fachkonzepte mit neuen Fördertatbeständen wieder veröffentlicht und eine Antragsstellung bei den Regierungspräsidien möglich.
Förderfähig sind unter anderem folgende Konzeptionen:
- Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz sowie Parkraumkonzepte mit befristeten erhöhten Fördersätzen von bis zu 75% bis 31.12.2025
- Erhebung der Parkraumauslastung zur Ermittlung der Parkraumbelegung sowie zur Bestandsaufnahme des vorhandenen Parkraumangebots (in Kombination mit einem Parkraumkonzept ist ein Fördersatz von bis zu 75% möglich)
- Klimamobilitätspläne
- Multimodale Verkehrsmodelle, die sich für die Aufstellung integrierter, klimaschutzorientierter Verkehrsentwicklungspläne, wie beispielsweise Klimamobilitätspläne, eignen
Mit der Förderung qualifizierter Fachkonzepte unterstützt das Land Kommunen in der Erstellung von Konzeptionen, die sich mit der Gestaltung von nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen. Damit sind sie häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung der ausgearbeiteten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
Alle förderfähigen Konzeptionen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.