Die Leichtigkeit des Verkehrs ist eine der Grundsäulen des Straßenverkehrsrechts, in der Praxis steht allerdings häufig nur die Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs im Vordergrund. Aber auch umweltfreundliche Verkehrsmittel haben den Anspruch darauf, leicht – also ohne unnötige Behinderung – voranzukommen. Zum Abbau dieses Missverhältnisses bestehen verschiedene Potenziale, die vor Ort in den Kommunen ausgeschöpft werden können – hierzu können z.B. angepasste Ampelschaltungen, Busbeschleunigungsmaßnahmen oder leistungsfähige und geschützte Radfahrstreifen zählen.
Das Verkehrsministerium sucht aus diesem Grund interessierte Städte und Gemeinden, die Ideen und Projekte zur Verbesserung der Leichtigkeit umweltfreundlicher Verkehrsträger haben. Pro Regierungsbezirk werden zwei Modellstädte ausgewählt, die durch die Regierungspräsidien bei der Umsetzung unterstützt werden und eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen können.
Interessensbekundungen können bis zum 29. November 2024 bei Simon.Abele@vm.bwl.de eingereicht werden.