Nach der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung 2024 ist für März 2025 die Anpassung der Verwaltungsvorschrift zur StVO angesetzt. Kommunen erhalten damit neue Handlungsspielräume, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Städten und Gemeinden weiter zu verbessern – und Rechtssicherheit für die Umsetzung.
In unserer Veranstaltungsreihe “Klimafit im Verkehr” ordnen wir am 01. April die Verwaltungsvorschrift zur StVO für die Anordnung von Tempo 30 ein und zeigen auf, wie Sie die Neuregelung effektiv in Ihrer Kommune nutzen können. Den fachlichen Vortrag zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Planung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 hält die oberste Straßenverkehrsbehörde (Referat 46, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg). Sie haben anschließend die Gelegenheit, Ihre Fragen zur VwV-StVO direkt von den Expert:innen beantworten zu lassen.
Kompakt und auf den Punkt gebracht: Nach der Veranstaltung wissen Sie:
Raum zum kollegialen Austausch: Neben dem fachlichen Vortrag haben Sie in der Veranstaltung die Möglichkeit, sich mit anderen Kommunen auszutauschen und Ihre Erfahrungen zu teilen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen und Ideen zu teilen und von den Perspektiven Ihrer Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch!
Referierende: Oberste Straßenverkehrsbehörde/Ref. 46 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Kompetenznetz Klima Mobil
Das Veranstaltungsformat ist ein exklusives Angebot für Mitgliedskommunen des Kompetenznetz Klima Mobil. Ob Ihre Kommune Mitglied ist, können Sie unserer Website entnehmen.
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