Nach der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung 2024 wurde im März 2025 auch die Verwaltungsvorschrift zur StVO angepasst. Kommunen erhalten damit neue Handlungsspielräume, um die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Städten und Gemeinden weiter zu verbessern – und Rechtssicherheit für die Umsetzung.
In unserer Veranstaltungsreihe “Klimafit im Verkehr” haben wir am 01. April die Verwaltungsvorschrift zur StVO für die Anordnung von Tempo 30 eingeordnet und aufgezeigt, wie Sie die Neuregelung effektiv in Ihrer Kommune nutzen können. Den fachlichen Vortrag zu den neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Planung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 hielt die oberste Straßenverkehrsbehörde (Referat 46, Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg). Anschließend bestand die Gelegenheit, Ihre Fragen zur VwV-StVO direkt von den Expert:innen beantworten zu lassen.
Folgende Themen wurden in der Veranstaltung behandelt:
- Wie lassen sich Tempo-30-Zonen auf Grundlage der neuen VwV-StVO anordnen?
- Welche Neuerungen gibt es hinsichtlich Lückenschluss und welche Effekte sind zu erwarten?
- Worauf ist in der praktischen Umsetzung zu achten?
Raum zum kollegialen Austausch: Neben dem fachlichen Vortrag bestand in der Veranstaltung die Möglichkeit, sich mit anderen Kommunen auszutauschen und Ihre Erfahrungen zu teilen.
Referierende: Oberste Straßenverkehrsbehörde/Ref. 46 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Kompetenznetz Klima Mobil
Das Veranstaltungsformat ist ein exklusives Angebot für Mitgliedskommunen des Kompetenznetz Klima Mobil. Ob Ihre Kommune Mitglied ist, können Sie unserer Website entnehmen.
