Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise zum Unterstützungsprogramm „Startklar zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz– von der Idee zum Beschluss“
Über das Programm
Ab Sommer 2026 beginnt für Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse das Unterstützungsprogramm „Startklar für den Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz.“ Als Teilnehmende erhalten Sie passgenaue Beratung, neue, kostenfreie Serviceangebote und eine individuelle Begleitung durch das Kompetenznetz Klima Mobil der NVBW. Das neue Programm ist für bis zu vier Monate angesetzt und wird auf die Bedürfnisse der jeweiligen Kommune abgestimmt. Mit unseren ausgewählten Unterstützungs- und Vernetzungsmöglichkeiten bei der Verkehrsplanung wird es für die teilnehmenden Kommunen noch einfacher und effizienter sich für einen Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz aufzustellen. Das Programm ist für teilnehmende Kommunen kostenfrei.
Zielgruppe
Das einmalige Unterstützungsprogramm „Startklar zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz– Von der Idee zum Beschluss“ braucht Befürworter und Macherinnen. Wir suchen motivierte Akteurinnen und Akteure vor Ort, die wir mit dem Angebot in der Phase von der Idee bis zum Gremienbeschluss begleiten dürfen.
Sie werden bestmöglich versorgt, um in Ihrer Kommune oder Ihrem kommunalen Zusammenschluss informieren, argumentieren und aktivieren zu können. Das Programm unterstützt Kommunen also bereits auf dem Weg zu einem politischen Beschluss für einen Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz.
Der Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz wird für Kommunen bis zu einer Größe von ca. 50.000 Einwohnenden empfohlen. Allgemeine Informationen zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz finden Sie auf unserer Website.
Teilnahmebedingungen
Für das Unterstützungsprogramm „Startklar zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“ können sich Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse bis ca. 50.000 Einwohnenden bewerben.
Eine Bedingung für die Teilnahme ist das Interesse der Kommune, einen Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz zu erstellen. Ein Gremienbeschluss ist also keine Voraussetzung. Durch eine Teilnahme an dem Programm verpflichten sich Kommunen nicht für den Beschluss eines Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz. Die Unterstützung der Verwaltungsspitze für die Teilnahme sollte gegeben sein.
Mit dem Absenden der Bewerbung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen und dem Ausschluss des Rechtsweges zu.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen personenbezogenen und projektbezogenen Daten im Rahmen des Unterstützungsprogramms „Startklar zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz – von der Idee zum Beschluss“ und aller damit im Zusammenhang stehenden Zwecke vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg und der NVBW erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen.
Frist
Die Bewerbungsfrist endet am 29. Juli 2026 um 23:59 Uhr. Alle in dieser Zeit vollständig eingegangenen Bewerbungen werden berücksichtigt. Alle Einsendungen, die nicht berücksichtigt werden können, werden ohne Ihr schriftliches Einverständnis nicht über den Auswahlprozess und den Dankesbrief hinaus weitergegeben oder veröffentlicht.
Bewerbung
Das Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Website. Dort können Sie sich direkt anmelden und erhalten danach eine Bestätigung per E-Mail.
Kontakt
Telefon: +49 173 6889-415 Mail: klimamobil@nvbw.de | STAND: März 2025
Datenschutzhinweise
Verantwortliche Stelle für die Durchführung ist die NVBW mbh, Baden-Württemberg mbH, Rosensteinstraße 37 b, 70191 Stuttgart (eine Gesellschaft des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg). Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter info@externer-datenschutzbeauftragter-stuttgart.de.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Durch die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen kommt ein vertragsähnliches Konstrukt zustande. Weiter erfolgt die Verarbeitung zur Ausführung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Umfang der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Sichtung und Auswahl teilnehmender Kommunen durch das Projektteam.
- Versenden von Einladungen und Kommunikationsmaterial.
- Öffentliche Kommunikationsmaßnahmen über das Startklar-Programm
Veröffentlichung auf der Internetseite des Kompetenznetz Klima Mobil (https://www.klimaschutz-bewegt.de/), des Verkehrsministeriums (https://vm.baden-wuerttemberg.de/) und Social Media Kanälen der beteiligten Akteur:innen. - Des Weiteren sind Pressemitteilungen, Videos, Fotos und öffentliche Auftritte mit den Teilnehmenden geplant.
Weitere Datenempfänger
Neben der NVBW ist das Verkehrsministerium Baden-Württemberg an der Organisation und Durchführung der Aktion beteiligt. Weiter setzt die NVBW mbH Auftragsverarbeiter ein, die weisungsgebunden personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere Kommunikationsagenturen und IT-Dienstleister.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass im Internet veröffentlichte Daten einem nicht näher bestimmbaren Personenkreis zugänglich sind.
Dauer der Verarbeitung
Ihre Zustimmung auf Basis der Teilnahmebedingungen können Sie jederzeit schriftlich, formlos gegenüber der NVBW mbH widerrufen bzw. Ihre Teilnahme am Projekt beenden. Bitte wenden Sie sich hierzu an die unten genannte Ansprechperson. Damit endet auch die weitere Teilnahme an dem Unterstützungsprogramm. Bereits veröffentlichte personenbezogene Daten löschen wir, sofern Sie dies wünschen.
Die Daten der Ansprechpartner speichern wir für zukünftige Beratungsangebote, bis Sie uns zur Löschung auffordern oder der Zweck der Speicherung entfällt.
Veröffentlichte personenbezogene Daten bleiben auch nach Ablauf des Programms und der Auszeichnung dauerhaft öffentlich (insbesondere online) verfügbar. Sofern Sie uns aber dazu auffordern, löschen (oder anonymisieren) wir personenbezogene Daten aus den betreffenden Medien.