Informationen zum Erlass Digitale Bewohnerparkausweise
Bewohnerparkausweis in Baden-Württemberg nun digital möglich
Das Land Baden-Württemberg treibt die Digitalisierung voran und ermöglicht damit Erleichterungen für Kommunen und Bürger:innen. Im Erlass des Ministeriums für Verkehr vom 5. Juli 2024 ist es Kommunen nun freigestellt, wie Bewohnerparkausweise gestaltet sind und ob sie im Fahrzeug ausgelegt werden müssen.
Bislang machte der Gesetzgeber enge Vorgaben, wie ein Bewohnerparkausweis aussehen muss: Als Material war „mindestens Karton“ im Format DIN A6 vorgeschrieben. Dazu sollte der Bewohnerparkausweis Felder für Dienstsiegel der ausstellenden Behörde sowie für das amtliche Kennzeichen, Gültigkeitszeitraum etc. besitzen. Nun können kommunale Behörden von diesen Vorgaben abweichen. Es ist möglich, den Bewohnerparkausweis online zu beantragen und ihn digital zur Verfügung zu stellen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es weiterhin für Überwachungskräfte möglich sein muss, die Berechtigung zum Bewohnerparken zu überwachen. Damit ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, wie das Ausdrucken eines Bewohnerparkausweises zu Hause oder die Abfrage der Bewohnerparkausweise durch Überwachungskräfte über Datenbanken. Die Fälschungssicherheit und der Datenschutz sind dabei weiterhin zu gewährleisten.
Eine weitere Erleichterung ergibt sich aus der entfallenen Auslagepflicht. Der Bewohnerparkausweis muss nun nicht mehr im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt werden, wenn er digital zur Verfügung gestellt wird. Der Ausweis dient der schnellen und eindeutigen Erkennbarkeit von berechtigt abgestellten Fahrzeugen. Eine Kontrolle der Parkberechtigungen ist dadurch gewährleistet, dass Überwachungskräfte zum Beispiel durch eine Datenbankabfrage die Parkberechtigungen kontrollieren können.
Mit den neuen Möglichkeiten geht das Land Baden-Württemberg weiter voran und ermöglicht es sowohl ihren Bürger:innen als auch den Kommunen, die Potenziale der Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen zu nutzen. Ebenso wird es Kommunen leichter gemacht, notwendige Maßnahmen vor Ort selbst zu regeln, wie es bereits bei der Ausgestaltung der Gebühren für das Bewohnerparken erfolgte.
Weitere Informationen und Hilfestellungen
Kontakt
Parkraumkontrolle
- Wetzke, Bastian, Schwerpunkt Klimaschutz und Parken
- bastian.wetzke@nvbw.de
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