Ein Parkplatz kostet die Gemeinden in Baden-Württemberg laut einer Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg bis zu 1.000 € im Jahr. Im Sinne der Gerechtigkeit ist es notwendig, diejenigen adäquat an den Kosten zu beteiligen, die die Parkplätze nutzen. Vor allem im Hinblick darauf, dass rund 50 Prozent der Haushalte mit hohem oder sehr hohem Einkommen mindestens zwei Autos besitzen, während über die Hälfte der Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen kein Auto haben, ist eine angemessene Beteiligung sozial geboten. Für Personen mit geringem Einkommen, die auf ein Auto angewiesen sind, können angepasste Bewohnerparkgebühren eine zusätzliche und sozial untragbare Belastung darstellen. Dies gilt es von der öffentlichen Hand zu beachten und im besonderen Maße zu berücksichtigen.
Eine soziale Staffelung der Bewohnerparkgebühren wäre eine Möglichkeit den Belangen dieser Personengruppe gerecht zu werden. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass in § 6a Abs. 5a Satz 3 StVG die Gebührenzwecke zur Erhebung von Bewohnerparkgebühren abschließend aufgezählt werden und eine soziale Staffelung der Bewohnerparkgebühren daher nicht zulässig ist.
Eine vieldiskutierte Möglichkeit, einkommensschwache Bewohnerinnen und Bewohner von angepassten Gebühren zu entlasten, stellt ein kommunales Zuschussmodell dar, welches bereits in Karlsruhe und Heidelberg umgesetzt wird. In diesem Modell wird für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises die reguläre Gebühr erhoben, wie sie die jeweilige Gebührenordnung der Kommune vorsieht. Allerdings bekommen Menschen, die Wohngeld beziehen oder Besitzerinnen und Besitzer eines städtischen Sozialpasses auf Antrag eine Rückerstattung oder Vergünstigung der Bewohnerparkgebühren zu Lasten des allgemeinen städtischen Haushalts. Hierdurch soll der Erhalt sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen unterstützt werden.
Bei rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des kommunalen Zuschussmodells der Städte Karlsruhe und Heidelberg, empfiehlt das Kompetenznetz Klima Mobil eine Ausgestaltungsvariante ohne direkten Bezug des Zuschusses zur Bemessung und Erhebung der Bewohnerparkgebühren. Beispielsweise könnten alle einkommensschwachen Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune auf Antrag einen Zuschuss für die individuelle Mobilität erhalten, welcher neben dem Dauerparken auch für das Car-Sharing genutzt werden könnte. Hierbei fällt nicht ins Gewicht, ob die Antragstellerinnen und Antragssteller ein eigenes Auto besitzen oder in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind. Die obenstehende Grafik veranschaulicht eine mögliche Ausgestaltungsvariante. Eine gerichtliche Überprüfung konkreter Konstellationen hat noch nicht stattgefunden.
Weitere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie hier.