Maßnahmen des Parkraummanagement entfalten nur dann ihre Wirkungen, wenn die Regelungen auch eingehalten werden. Hierfür ist eine wirksame Kontrolle notwendig. Nur so lassen sich die erwünschten Resultate wie regelmäßig frei werdende Kurzzeitparkplätze oder Parkprivilegien für Bewohner erreichen. Dazu kommen auch noch die negativen Auswirkungen des Falschparkens, insbesondere, wenn sie Gefahren hervorrufen, wie das Parken auf Rad- oder Gehwegen.
Üblich ist die Kontrolle des Parkens mit Personal, das zu Fuß unterwegs ist. Das ist jedoch personalintensiv und wenig effizient. Die Digitalisierung bietet hier Möglichkeiten, die Kontrolle digital zu unterstützen. Im europäischen Ausland ist das bereits gängige Praxis. Eine Fußstreife kann etwa 50 Fahrzeuge pro Stunde überprüfen, während mit der digitalen Parkraumkontrolle bis zu 1.000 Fahrzeuge in derselben Zeit überprüft werden können. Dazu fahren mit Scannern ausgerüstete Fahrzeuge die zu kontrollierenden Bereiche ab und gleichen die Kennzeichen abgestellter Fahrzeuge mit Parkberechtigungen wie zum Beispiel Kurzzeitparken oder Bewohnerparken ab. Bei Fahrzeugen ohne Parkberechtigung oder falsch abgestellten Fahrzeugen wird der Tatbestand geprüft und wie üblich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Es werden die jeweiligen Vorgaben des Datenschutzes eingehalten und zufällig aufgenommene Personen unkenntlich gemacht. Die Daten der berechtigt abgestellten Fahrzeuge werden unverzüglich gelöscht. Im Landesmobilitätsgesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen für eine digitale Parkraumkontrolle in Baden-Württemberg geschaffen werden.
Oft gibt es Vorbehalte gegen eine Parkkontrolle, erst recht, wenn sie intensiviert wird. Dabei sprechen viele gute Gründe dafür. Das Kompetenznetz Klima Mobil stellt im Rahmen seiner Kommunikationsinitiative Schaubilder bereit, die helfen, die Vorteile einer digitalen Parkraumkontrolle herauszustellen. Diese dürfen unter Nennung der Quelle frei verwendet werden.
Zu den Schaubildern der Kommunikationsinitiative gelangen sie hier.