Klimaschutz im Verkehr in der Bauleitplanung

Warum sollte das Thema Klimaschutz im Verkehr in der Bauleitplanung berücksichtigt werden?
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Ortsveränderungen spielen in allen Lebensbereichen eine zentrale Rolle. Nachdem unsere Stadt- und Verkehrsplanung über Jahrzehnte auf das Kfz ausgerichtet wurde, beherrscht dieses nach wie vor den Verkehr auf unseren Straßen. In der Bauleitplanung tragen heutige Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für zukünftige Generationen.
Die Fortführung einer autozentrierten Planungspraxis würde somit auch noch in vielen Jahren zu erhöhten Umwelt- und Folgekosten führen.
Die Zuständigkeit für die Bauleitplanung liegt in Deutschland bei den Städten und Gemeinden.
Die Handreichung „Klimaschutz im Verkehr in der Bauleitplanung – Möglichkeiten zur Festsetzung von Maßnahmen“
Diese Handreichung soll Planungsempfehlungen und Festsetzungsmöglichkeiten für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) liefern. Im Entwurfsprozess unterstützen auch die Checkliste und der Festsetzungskatalog.
Weitere Informationen und Hilfestellungen
Festsetzungskatalog
Weitere Informationen
- Rohs, Flore, Cavagna (Mai 2021): Auf dem Weg zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität in der Stadt für Morgen (im Auftrag des Umweltbundesamt)
- Hermann, Klinski, Heyen, Kasten (August 2019): Rechtliche Hemmnisse und Innovationen für eine nachhaltige Mobilität, Umweltbundesamt.
- Eichholz, Schoppengerd (April 2022): Herausforderung Innenentwicklung – Konfliktlösungen Im Bebauungsplan, Hochschule Osnabrück.
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Berlin (Juli 2022): Klimaschutz und Bebauungsplanung - Ein Leitfaden zu energierelevanten Zusatzanforderungen unter Nutzung des Instrumentariums des Baugesetzbuches.
- E-Klima 2022, FGSV
- Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06, FGSV
- Stadtentwicklungspolitik, SRL
- Städtebauförderung, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg