Verkehrsversuche und Experimentierräume
Damit Menschen ihr Mobilitätsverhalten verändern, muss für sie erlebbar werden, wie eine Mobilität der Zukunft aussehen und sich anfühlen kann. Verkehrsversuche sind dafür ein probates Mittel, denn schon kleine Testphasen können nachhaltige Verhaltensänderungen bewirken, indem sie Gelegenheiten schaffen, neue Verhaltensweisen auszuprobieren.
Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer Kommune haben:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) beinhaltet die Erprobungsklausel (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 6), die es Kommunen ermöglicht, verkehrliche Maßnahmen zu testen. So kann erprobt werden, welche konkreten Maßnahmen in der Praxis geeignet sind, den lokalen verkehrlichen Herausforderungen zu begegnen, ohne diese dauerhaft anordnen zu müssen.
Reallabore zeichnen sich durch die Zusammenarbeit von Bevölkerung, Verwaltung und Wissenschaft aus. Gemeinsam werden im Rahmen zeitlich und räumlich begrenzter Experimentierräume Probleme identifiziert und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Mit der Europäischen Mobilitätswoche (EMW) werden Landkreise, Kommunen und Gemeinden dazu ermutigt, das Thema „Nachhaltige Mobilität“ stärker ins Bewusstsein der Menschen zu rufen und Ihnen Mobilitätsangebote näher zu bringen, die den Verkehr vor Ort dauerhaft klimaverträglicher machen.
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Ansprechperson verkehrsrechtliche Fragestellungen
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