Vierter Aufruf Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität

Der vierte Aufruf der Förderung fördert Personalstellen in den Bereichen Koordination Elektromobilität; Management Ladeinfrastruktur; Koordination Mobilitätsstationen, Carsharing; Koordination Rad- und Fußverkehr; Datenmanagement; Koordination Mobilität, Klima- und Lärmschutz; sowie Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor und Management Ruhender Verkehr.

Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Personalkosten bei der Einrichtung neuer Stellen. Antragsberechtigt sind neben den Stadt- und Landkreisen auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde.

Die Antragsstellung ist bis 07.10.22 möglich.  Weitere Informationen zur Antragstellung, den Förderaufruf sowie die einzelnen Förderanträge finden Sie auf den Seiten des Verkehrsministeriums: Sonstiges: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

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