Update Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und Corona-Bonus für Antragssteller

Am 04. September hat Verkehrsminister Herrmann die novellierte Verwaltungsvorschrift zum LGVFG unterschrieben. Diese tritt nun rückwirkend zum 01. Januar 2020 in Kraft. Die finale Fassung mitsamt den überarbeiteten Anlagen wurde am 30. September 2020 im Gemeinsamen Amtsblatts des Landes Baden-Württemberg (GABI) veröffentlicht. Die Dokumente können Sie bereits hier einsehen, inklusive der Verwaltungsvorschrift und den Anlagen 1-22. Erinnerung: Besonders klimafreundliche Maßnahmen im Klimaschutz im Verkehr werden nun mit bis zu 75 % gefördert. Eine Positivliste mit Maßnahmen, die immer ohne gesonderten Nachweis als besonders klimafreundlich gelten finden Sie in Anlage 22.

Damit die Klimakrise während der Coronakrise nicht in Vergessenheit gerät und wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehr weiterhin in die Umsetzung gebracht werden, gewährt das Ministerium für Verkehr im Rahmen der Novellierung der Verwaltungsvorschrift einen Corona-Bonus. Wenn der Förderantrag bis zum 31.12.2021 gestellt wird, gibt das Land eine höhere finanzielle Unterstützung für die Planung der Verkehrsprojekte. Die Förderung der Planungskosten wird dazu pauschal auf 15 Prozent der anfallenden förderfähigen Baukosten erhöht. Spätere Vorhaben werden mit einer Planungskostenpauschale von 10 Prozent gefördert. Auch diese Pauschale wurde mit der Verwaltungsvorschrift neu eingeführt. Die dazugehörige Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr finden Sie hier.

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