Personalstellenförderung und Landesförderung Fachkonzeptionen Nachhaltige Mobilität
Baden-Württemberg ist Wegbereiter einer nachhaltigen und modernen Mobilität der Zukunft. Zur Sicherstellung von Lebensqualität, Mobilitätsbedürfnissen, Luftreinhaltung und des Klimaschutzes arbeitet das Land an der Verkehrswende. Um den notwendigen Strukturaufbau in der öffentlichen Verwaltung zu unterstützen, hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die Personalstellenförderung für den Bereich nachhaltige Mobilität neu aufgelegt. In der ersten Bewerbungsphase im Sommer 2020 sind 56 Anträge eingegangen, was rund 40 Vollzeitstellen entspricht. Zwölf dieser Stellen sind bereits besetzt (Stand 22.12.2020). Dies zeigt, dass der Bedarf bei den Kommunen nach personeller Unterstützung vorhanden ist.
Der vorliegende zweite Aufruf der Förderung fördert Personalstellen in den Bereichen Erstberatung Elektromobilität, Management Ladeinfrastruktur, Koordination Mobilitätsstationen, Koordination Radverkehr und Datenmanagement Fahrzeug-Sharing und Parkraum. Gefördert werden 50 Prozent der anfallenden Personalkosten bei der Einrichtung neuer Stellen. Antragsberechtigt sind im zweiten Aufruf neben den Stadt- und Landkreise auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde.
Anträge zur Förderung von Personalstellen können wie folgt eingereicht werden:
- Bis zum 31.01.2021 für Koordination Radverkehr, Erstberatung Elektromobilität und Management Ladeinfrastruktur
- Ein weiterer Antragszeitraum ist geplant. Der genaue Zeitpunkt ist derzeit noch offen.
Darüber hinaus gibt es eine neue Landesförderung für Fachkonzepte nachhaltiger Mobilität. Die Förderung soll den Kommunen in Baden-Württemberg Instrumente an die Hand geben, um die zahlreichen Fördermöglichkeiten des LGVFG besser nutzen zu können. Qualifizierte Fachkonzepte steigern die Effizienz des Mitteleinsatzes und verbessern die Wirkung und die Qualität von Maßnahmen entsprechend der Ziele des Verkehrsministeriums. Die Förderquote beträgt maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Antragsstellung erfolgt bei den Regierungspräsidien nach dem Windhundprinzip und ist unterjährig möglich.
Die folgenden Konzepte bzw. eine Kombination der verschiedenen Konzepte sind förderfähig:
- Klimamobilitätsplan
- Radverkehrskonzeption
- Fußverkehrskonzeption
- Konzeption Multimodale Knoten
- Konzeption Ladeinfrastruktur
- Konzept zu ruhigen und sicheren Ortsmitten
- Bicycle Policy Audit (BYPAD)
- Modal-Split-Erhebung
- Schulwegpläne (vorzugsweise auf Landkreisebene)
- Fußgängerquerungs-Konzept
- Bike+Ride-Konzept
Weiterführende Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.