Landesförderung u.a. für Pop-Up Stores und Innenstadtveranstaltungen
Innenstädte befinden sich im Wandel und müssen sich krisenfest und zukunftsfähig aufstellen, um aus der Corona-Pandemie gestärkt hervorzugehen. Es gilt, Aufenthalts- und Lebensqualität zurück in die Innenstädte zu bringen, wo nicht mehr das Auto sondern der Mensch wieder im Zentrum steht. Um den stationären Einzelhandel bei der Digitalisierung zu unterstützen, Mobilität nachhaltig zu gestalten und eine Nutzungsmischung zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium ein breit gefächertes Sofortprogramm für Einzelhandel und Innenstädte gestartet. Damit schafft das Land ein niederschwelliges Angebot, um kurzfristig belebende Impulse für Kommunen und Einzelhandel zu setzen. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro bereit.
Ab 23. September können Kommunen Förderantrage stellen. Das Sofortprogramm besteht aus insgesamt drei Förderlinien, wobei die ersten zwei von großer Relevanz für unsere Netzwerkkommunen sind:
- Förderrichtlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ fördert die Einrichtung und den Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls in baden-württembergischen Kommunen
- Übernahme von 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähige Projektdauer beträgt mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre. Bei der Maximalförderdauer beträgt die maximale Zuschusshöhe 150.000 Euro.
- Förderrichtlinie „Veranstaltungen“ bezuschusst die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen, z.B. im Rahmen von Experimentierräumen oder temporärern Verkehrsversuchen.
- Übernahme von 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro.
Weiterführende Infos zu den Fördermodalitäten finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW. Sind Sie Mitglied im Kommunennetzwerk und möchten Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Kompetenznetzes Klima Mobil.