Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Der Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz ist ein Instrument für kleinere und mittlere Kommunen mit etwa 50.000 Einwohner:innen oder weniger zur klima- und lärmschutzorientierten Verkehrsplanung. Durch die Kombination von Klima- und Lärmschutz werden Synergien zwischen beiden Planungsansätzen genutzt.

Die nächste Einführungsveranstaltung des Leitfadens zum Aktionsplan für Mobilität, Klima- und Lärmschutz findet am 02. Dezember 2024 statt. Jetzt Anmelden!  

Der Aktionsplan stellt in der Praxis ein kompaktes, zielgerichtetes Instrument dar, das sich insbesondere an kleinere und mittlere Kommunen mit bis zu 50.000 Einwohner:innen des Landes Baden-Württemberg richtet. Der Leitfaden unterstützt und begleitet die Kommunen bei der Erstellung ihrer Aktionspläne und setzt zugleich Standards für das Instrument und mögliche Förderungen.

Die Stadt Ditzingen hat einen ersten Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz modellhaft erarbeitet. Die Fertigstellung des Aktionsplans und der Beschluss im Gemeinderat die Maßnahmenempfehlungen umzusetzen, erfolgte im Oktober 2023. 

Die Erkenntnisse aus dem Prozess der Planerstellung flossen auch in den Leitfaden zum Aktionsplan Mobilität, Klima- und Lärmschutz ein.

Über die Förderung qualifizierter Fachkonzepte kann die Erstellung eines Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz durch externe Dienstleister:innen mit bis zu 75 Prozent der Kosten gefördert werden – bis zum Jahr 2024.

Mit dem Förderprogramm unterstützt das Land Kommunen in der Erstellung von Konzeptionen, die sich mit der Gestaltung nachhaltiger Mobilität und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr beschäftigen. Darunter fallen auch die Aktionspläne. Wichtig ist dabei, dass in dem Konzept die gesamte Infrastruktur beziehungsweise das gesamte Mobilitätsgeschehen einer Kommune in den Blick genommen wird. Der Förderantrag ist beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen, das sie auch bei Fragen zur Förderung berät und bei der Antragstellung unterstützt.

Qualifizierte Fachkonzepte – und damit auch die Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz – können darüber hinaus als Grundlage herangezogen werden, dass die ausgearbeiteten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden können. Üblicherweise ist eine Förderung von max. 50 Prozent möglich – mit dem Klimabonus können besonders klimafreundliche Maßnahmen einen erhöhten Fördersatz von bis zu 75 Prozent erhalten. Dabei besteht kein genereller Anspruch auf Förderung, sondern die entsprechenden Fördergrundsätze und -bedingungen sind zu beachten.

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