Förderprogramme

Hier finden Sie mehr Informationen über die Förderprogramme aus unserem Netzwerk und unserer Partner. Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns sehr gerne an.

Förderprogramme

Innovative Projekte und Vorhaben sind der Schlüssel für den Weg zur Neuen Mobilität. Das Land, der Bund und eine Reihe von Institutionen sind die Partner an Ihrer Seite wenn es darum geht, wie Sie Ihre Ideen und Projekte finanzieren sollen. Welche Förderprogramme gibt es und welche sind für Sie und Ihre Kommune die richtigen? Wer sind die richtigen Ansprechpartner? Auf dieser Seite erfahren Sie mehr.

Zusätzlich haben wir für Sie und Ihre Kommunen eine kurze Übersicht der Förderprogramme von Bund und Baden-Württemberg für hochwirksame Maßnahmen zum Klimaschutz im Bereich Verkehr und Mobilität erstellt, die Sie hier oder in unserem Downloadbereich finden.

Auch die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg bietet eine umfassende Förderdatenbank mit allen einschlägigen Programmen.

 

  • Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

    Förderung des Landes Baden-Württemberg in den Bereichen kommunaler Straßenbau, ÖPNV und Rad- und Fußverkehr. Für besonders klimafreundliche Vorhaben gibt es erhöhte Fördersätze.

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  • Kommunalrichtlinie

    Förderung verschiedenster Maßnahmen, z.B. im Bereich Radverkehr, von Klimaschutzkonzepten und Personalstellen zu deren Umsetzung, sowie von kommunalen Netzwerken.

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  • Personalstellenförderung Nachhaltige Mobilität

    Personalstellenförderung in verschiedenen Bereichen nachhaltiger Mobilität. Antragsberechtigt sind neben den Stadt- und Landkreisen auch Städte und Verwaltungsgemeinschaften mit unterer Verkehrsbehörde.

     

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  • Landesförderung für Fachkonzepte Nachhaltige Mobilität

    Die Förderung soll den Kommunen in Baden-Württemberg Instrumente an die Hand geben, um die zahlreichen Fördermöglichkeiten des LGVFG besser nutzen zu können. Qualifizierte Fachkonzepte steigern die Effizienz des Mitteleinsatzes und verbessern die Wirkung und die Qualität von Maßnahmen.

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  • Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW

    Landesförderung in verschiedenen Bereichen der Elektromobilität. Gefördert werden unter anderem E-Quartiershubs, urbane Schnelladehubs, Quartiersgaragen, BW E-Solar-Gutscheine, E-Lastenräder, E-Busse, E-Taxis und weiteres.

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  • Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“

    Förderung von Maßnahmen mit Modellcharakter zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes und zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur.

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  • BW-e-Gutschein

    Einmaliger Zuschuss für die Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten eines E-Fahrzeugs. Auch Leasingmodelle können gefördert werden.

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  • Förderprogramm „Regiobuslinien“

    Gefördert werden Verkehrsleistungen des straßengebundenen ÖPNV, die den schienengebundenen Personennahverkehr ergänzen.

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  • B²MM – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement

    Das Förderprogramm zielt darauf ab, verkehrsbedingte Schadstoffemissionen durch die Förderung betrieblichen und behördlichen Mobilitätsmanagements zu reduzieren.

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