Gebührenerhöhung Bewohnerparken – Update Delegationsverordnung
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Durch eine darin vorgesehene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können die Länder nun den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anpassen.
Das Ministerium für Verkehr hat federführend eine Verordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren erarbeitet. Diese Verordnung beinhaltet auch die Delegation der Ermächtigung der Landesregierung zu eigenen Gebührenordnungen im Hinblick auf Bewohnerparkgebühren an die örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden. Der Ministerrat hat die Verordnung am 9. März 2021 zur Anhörung freigegeben. Die sich nun anschließende sechswöchige Anhörung der kommunalen Landesverbände, Regierungspräsidien und weiterer Beteiligten wurde am 11. März 2021 bereits seitens des Ministeriums für Verkehr eingeleitet. Nach Auswertung der Stellungnahmen aller Beteiligten ist eine weitere Kabinettsbefassung zur Beschlussfassung der Verordnung notwendig. Das Verordnungsverfahren wird daher voraussichtlich noch bis Sommer 2021 in Anspruch nehmen.
Sobald die Delegationsverordnung veröffentlich wird, informieren wir Sie umgehend und bereiten in der Zwischenzeit eine begleitende Handreichung für unsere Mitgliedskommunen auf. Auch eine niedrigschwellige Infoveranstaltung zum Thema ist in Vorbereitung.