Gebührenerhöhung Bewohnerparken – Kommunen gehen mutig voran!

Entsprechend der Festlegungen im grün-schwarzen Koalitionsvertrag des Landes soll im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen die Parkgebührenerhebung künftig kostendeckend erfolgen. Für einen größeren Handlungsspielraum der Kommunen bei der Erhebung von Parkgebühren und insbesondere auch bei den Bewohnerparkgebühren hat die Landesregierung mit der Parkgebührenverordnung vom Juli 2021 die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Voraussetzungen landesrechtlich umgesetzt.

Die Kommunen in BW sind nun als örtliche und untere Straßenverkehrsbehörden zur Festsetzung von Bewohnerparkgebühren in eigenen Gebührenordnungen ermächtigt. Seit Juli haben schon eine Reihe von Kommunen Gebrauch gemacht von diesen neuen Handlungsräumen und die Bewohnerparkgebühren (bisher maximal 30,70 € im Jahr) angehoben. Und gehen so mutig und mit gutem Beispiel voran.

Das Kompetenznetz Klima Mobil hat recherchiert, welche Kommunen im Land bisher von der Delegationsverordnung Gebrauch gemacht haben. Die Ergebnisse finden Sie untenstehend grafisch aufbereitet.

Darüber hinaus haben wir drei, in unseren Augen, besonders gelungene Beispiele zur Bewohnerparkgebührenerhöhung aus Reutlingen, Biberach und Nagold als good-practices für Sie ausgearbeitet und auf unsere Webseite gestellt. Lassen Sie sich inspirieren und motivieren, es diesen Kommunen gleichzutun und die kommunale Subventionierung des ruhenden Verkehrs zu beenden.

Das vom Kompetenznetz Klima Mobil gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr ausgearbeitete Begleitschreiben zur Delegationsverordnung gibt konkrete Hinweise zu den Handlungsspielräumen der Gebührenerhöhung.

 

 

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