Erste Einrichtung einer Fahrradzone in Baden-Württemberg nach StVO-Novellierung
Freiberg richtet als erste Kommune in Baden-Württemberg eine Fahrradzone ein. Verlinkt finden Sie die Ratsvorlage (Sitzung am 30.06.2020) zur Einrichtung der Fahrradzone sowie eine Präsentation für die Gremiensitzung mit den Abwägungsbelangen. Einen Auszug aus dem Amtsblatt von Juni 2020 (S. 17 ff) finden Sie untenstehend:
„Insbesondere der Konfliktzwischen Durchgangs- und Abkürzungsverkehr, dem Verkehr zu den unterschiedlichen Einrichtungen – wie Sport- und Freizeitanlagen, Häckselhof, Gastronomie – und dem zunehmenden Radverkehr, vor allem auf dem Neckartalradweg mit unzureichender Ausstattung, konnte bisher nicht gelöst werden. Besonders an den engeren Straßenabschnitten entstehen bei Überhol- und Gegenverkehr sowie an Einmündungen für Radfahrer gefährliche Situationen. Auf Antrag des Freiberger ADFC hat die Stadtverwaltung nach einer Lösung gesucht, den Autoverkehr in diesem Bereich zu reduzieren, um den über die Sommerferien erwarteten Anstieg des Fahrradverkehrs auf dem städtischen und zugleich überregionalen Radweg sicherer, komfortabler und damit auch attraktiver zu machen. Auch die neu angepasste Straßenverkehrsordnung sieht die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Steigerung des Komforts für den Radverkehr vor und hat das Instrument der „Fahrradzone“ eingeführt. Der von der Stadt beauftragte Verkehrsexperte Prof. Dr. Hupfer hat ein Konzept erstellt, das die probeweise Einführung einer Fahrradzone im Bereich Werner- und Talstraße unter Ausschluss des Durchgangsverkehrs auf Höhe des Bauhofs von Ende Juli bis Ende Oktober vorsieht, wobei jeder Punkt an der Straße mit dem PKW erreicht werden kann. Dieses wurde vom Gemeinderat in der letzten Sitzung mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Einführung der Radzone ist mit dem Polizeipräsidium Ludwigsburg abgestimmt, das die Einhaltung der Regelung verstärkt kontrollieren wird. Die teilweise Sperrung der Talstraße wird durch eine Durchfahrtssperre auf Höhe des Bauhofs sichergestellt. Landwirtschaftliche Fahrzeuge können die Sperre ohne zusätzlichen Aufwand passieren. Diese wird am Ende der Testphase wieder abgebaut.“
Haben Sie Fragen zur Planung der Einrichtung der ersten Fahrradzone in Baden-Württemberg oder planen Sie Ähnliches bei sich in der Kommune? Dankenswerterweise hat sich Herr Felix Weber, Klimaschutzberater im Fachbereich III – Recht und Ordnung der Stadt Freiberg, bereiterklärt, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen (E f.weber@freiberg-an.de T 07141 278 601).