E-Mobilität auf kommunaler Ebene voranbringen

Foto: Ernest Ojeh, unsplash.com

E-Mobilität ist ein Kern in der nachhaltigen Verkehrsplanung und damit wichtig für kommunale Verwaltungen. Die Verankerung von Elektromobilität in die bestehenden Pläne und Leitlinien der Kommune ist ein zentraler Erfolgsfaktor auf dem Weg zur Umsetzung der Maßnahmen. 

Um E-Mobilität zu fördern, muss die Ladeinfrastruktur flächendeckend ausgebaut werden. Neben privaten Ladepunkten sind öffentlich zugängliche, fußläufig erreichbare Ladepunkte von besonderer Bedeutung. 

Dazu gehört auch, dass E-Quartiersgaragen geschaffen werden, in denen Menschen ohne Garage und private Lademöglichkeiten ihr Elektroauto laden können. So wird zugleich erreicht, dass weniger Autos im öffentlichen Straßenraum parken und so die Lebensqualität in dicht bebauten Gebieten erhöht wird. Auch E-Sharing-Angebote in Quartiersgaragen können dazu beitragen, den Verkehr in den Quartieren zu reduzieren. Gleichzeitig können finanzielle oder ordnungspolitische Instrumente (wie z.B. Bevorrechtigungen beim Parken oder im Straßenverkehr) eingesetzt werden, um die Nutzung von Elektrofahrzeugen anzureizen. So sollen in der Zukunft in sogenannten Nullemissionszonen ganze Quartiere das Ziel erreichen, dass dort keine CO2-Emissionen entstehen.  Wichtige Grundlage für die Förderung von E-Mobilität ist Elektromobilitätsgesetz (EmoG), das 2015 in Kraft getreten ist.

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