E-Lastenräder, Pedelec-Ladestationen und Mikro-Depots fördern lassen 

Der Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten nimmt zu. Für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität setzt sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert es beispielsweise nachhaltige Logistikkonzepte, die den innerstädtischen Verkehr entlasten und zu einer besseren Luftqualität beitragen.

Zur Förderung nachhaltiger Logistik sind zwei neue Richtlinien der NKI zum 1. März 2021 in Kraft getreten: die Mikro-Depot-Richtlinie und die E-Lastenrad-Richtlinie. Mikro-Depots dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder. Durch den Einsatz von E-Lastenfahrrädern und Anhängern können Zustellungen emissionsfrei erfolgen. Die Richtlinien richten sich auch ausdrücklich an Kommunen. So lässt sich z.B. die Anschaffung eines E-Lastenrads mit 25 % fördern.

Lange Zeit gab es für Kommunen darüber hinaus keine Möglichkeit, sich Ladestationen für Pedelecs fördern zu lassen. Diese Förderlücke ist nun seit dem 1. Januar 2021 geschlossen worden. Das BMU fördert über die Kommunalrichtlinie sowohl bei der Errichtung von sogenannten Mobilitätsstationen als auch bei neuen Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäusern künftig die Ladeinfrastruktur für E-Bikes oder Pedelecs. Darüber hinaus muss eine Radabstellanlage, beispielsweise auf einem Schulhof, nicht mehr zwingend rund um die Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich sein, um förderfähig zu sein.

Mehr Informationen zu den Neuerungen bei der Kommunalrichtlinie finden Sie hier. Attraktive Förderquoten von bis zu 65 % warten nun auf die Kommunen im Bereich der nachhaltigen Mobilität.

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