Delegationsverordnung Bewohnerparken – Entwicklungen auf Landesebene

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Durch eine darin vorgesehene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können die Länder nun den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise anpassen.

Die Landesregierung plant eine Delegationsverordnung zum Bewohnerparken und hat einen entsprechenden ersten Referentenentwurf erarbeitet. Dieser befindet sich derzeit noch in der ressortinternen Abstimmung. Angestrebt wird, das formelle Verordnungsverfahren baldmöglichst einzuleiten.. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung ist daher auch im Hinblick auf die in diesen Zeitraum fallende Landtagswahl nicht vor dem Frühjahr 2021 zu rechnen.

Sobald die Delegationsverordnung veröffentlich wird, informieren wir Sie umgehend und bereiten in der Zwischenzeit eine begleitende Handreichung in Form eines Steckbriefes für Sie auf.

In der Zwischenzeit lohnt es, sich bereits Gedanken über eine angemessene Gebührenhöhe für das Bewohnerparken zu machen. Tilman Bracher, Bereichsleiter beim Difu und Mitglied im Expertenbeirat des Kompetenznetzes Klima Mobil, hat gemeinsam mit seiner Kollegin Frau Bauer Vergleiche angestellt, wie teuer Bewohnerparken sein darf bzw. sollte. Sollte man sich an den jährlichen Herstellungs- und Wartungskosten orientieren? Oder an den Sondernutzungsgebühren für z.B. Marktstände? Egal welche Berechnungsgrundlage man heranzieht – ein angemessener Preis für das Bewohnerparken liegt höher als bei den momentan maximal möglichen 30,70 € jährlich. Den Blogeintrag finden Sie hier.

 

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