Bewohnerparken – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Artikel 2

Den Wortlaut der Änderung können sie hier einsehen.

Artikel 2 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, Ausschnitt

„Für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel können die nach Landesrecht zuständigen Behörden Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In den Gebührenordnungen können auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden. In den Gebührenordnungen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.“

Das Land Baden-Württemberg plant momentan eine Gebührenordnung, um die Kommunen zu ermächtigen, die Obergrenze für Bewohnerparkausweise von derzeit 30,70 Euro zu erhöhen. Dies ist angemessen, da die tatsächlichen Kosten der Stellplatzherstellung sowie Wartung sehr viel höher liegen. Gleichzeitig werden die Kosten für andere Verkehrsmittel, z.B. Bus und Bahn, regelmäßig erhöht, sodass diese im Vergleich zum Privatauto unattraktiver werden. Eine Erhöhung der Bewohnerparkgebühren fördert somit direkt auch den Umweltverbund. Das Team des Kompetenznetzes Klima Mobil wird Sie bei diesem Thema weiterhin auf dem Laufenden halten.

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.

Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail unter klimamobil@nvbw.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung