Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsbeschränkung
Kommunen haben verschiedene Handlungsspielräume, um zu beeinflussen, wo und wie schnell der motorisierte Individualverkehr in bestimmten Gebieten fährt – und damit auch darauf, wie sicher, flexibel und gesund sich Bürger:innen bewegen können.
Neben einer deutlichen Reduktion der Lärmbelastung und der Emission von Luftschadstoffen, geht eine niedrigere Geschwindigkeit auch mit einer signifikanten Erhöhung der Verkehrssicherheit einher. Ein erhöhtes subjektives Sicherheitsempfinden kann außerdem die Verkehrsmittelwahl beeinflussen und so zu einem verstärkten Umsteigen auf selbstaktive Mobilitätsformen, wie dem Fahrrad führen.
Weitere wichtige positive Effekte: Straßen und Plätze können als Orte der Begegnung wiedergewonnen werden. Das fördert unter anderem auch den sozialen Zusammenhalt. Langsamerer Verkehr kann zudem Innenstädte sowie Ortsteilzentren beleben und eine Chance für den Einzelhandel sein. Außerdem kann sich der Verkehrsfluss bei Tempo 30 im Vergleich zu Tempo 50 verbessern, wodurch weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe wie Stickoxide, Feinstaub sowie Lärm emittiert werden.
Oft bringen Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, wie die Anordnung von Tempo 30 entlang einer Ortsdurchfahrt, verkehrsrechtliche Fragestellungen mit sich. Für die jeweiligen Anordnungen sind immer die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden zuständig. Diese sind daher erster Ansprechpartner für konkrete Anordnungsfragen. Es wird empfohlen, frühzeitig den Kontakt herzustellen. Bei weiteren allgemeinen oder inhaltlichen Fragen unterstützen wir Sie gerne.
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Verkehrsrechtliche Fragestellungen
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