Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz: Bewerbungsaufruf für eine Modellkommune

Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz – Chancen für kleinere Kommunen und den ländlichen Raum in Baden-Württemberg

Bewerbungsfrist ist der 16.09.2022

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Den Bewerbungsaufruf dieser Webseite finden Sie hier auch als PDF.

 

Bis 2030 müssen die Emissionen im Verkehr um 55 Prozent reduziert werden. Um das zu erreichen, hat das Verkehrsministerium fünf operative Verkehrswendeziele festgelegt. So soll bis 2030:

  • jedes zweite Auto klimaneutral fahren.
  • der öffentliche Verkehr verdoppelt werden.
  • ein Fünftel weniger Kfz-Verkehr in Stadt und Land unterwegs sein.
  • jeder zweite Weg selbstaktiv mit Rad oder zu Fuß zurückgelegt werden und
  • jede zweite Tonne im Güterverkehr klimaneutral transportiert werden.

Dieses Ziel und die Klimaschutzziele im Verkehr erfordern in Kommunen eine strategische, ganzheitliche und klimaschutzorientierte Verkehrsplanung – und zwar im ganzen Land.

Daneben soll der verkehrsbedingte Lärm deutlich reduziert werden. Verkehrslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen, nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in kleinen Kommunen und dem ländlichen Raum. Annähernd eine viertel Million Menschen sind derzeit in Baden-Württemberg nächtlichen Lärmpegeln durch den Straßenverkehr ausgesetzt, die zu Schlafstörungen, Stress oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Das Land hat sich zum Ziel gesetzt, dass künftig niemand mehr gesundheitskritischen Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt sein wird. Dazu ist es wichtig, dass der Lärmschutz als integraler Bestandteil der Mobilitätswende erkannt und die vor Ort bestehenden Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Lärmbetroffenen ausgeschöpft werden.

In Zukunft gilt es daher, die bisherige verkehrsplanerische Prioritätensetzung zu Gunsten des Autos zu hinterfragen und klimafreundlicher und lärmarmer Mobilität den nötigen Raum zur Verfügung stellen. Damit wird die Lebensqualität vor Ort gestärkt, Straßen und Plätze werden aufgewertet.

Das in der Erprobung befindliche Instrument der Klimamobilitätspläne, welches für die Stadt- und Landkreise gedacht ist, überschreitet hierbei die Ressourcen und Fähigkeiten kleiner Kommunen. Zudem soll der Aspekt des Schutzes vor Straßenverkehrslärm verstärkt Teil der Planungen sein. Daher lässt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aktuell einen Planungsansatz für kleine Kommunen – die „Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz“ – entwickeln. Mit den Aktionsplänen erhalten Kommunen bis ca. 50.000 Einwohner:innen ein neues Instrument klimafreundlicher und lärmmindernder Verkehrsplanung an die Hand. Mit den Aktionsplänen können kleinere Kommunen ihre Verkehrsplanung ganzheitlich und an den SUMP-Prozess (Sustainable Urban Mobility Plan) angelehnt aufstellen, effektive Maßnahmen (-pakete) zur Reduktion lokaler Verkehrsemissionen identifizieren und dabei ihre Bürger:innen in kommunikativen & partizipativen Prozessen mitnehmen. Am Ende soll ein Leitfaden mit Checklisten stehen, der kleine Kommunen zeitsparend durch einen standardisierten Prozess der klima- und lärmschutzfreundlichen Verkehrsplanung führt und in den Förderungen des Landes aufgenommen wird.  Somit können auch kleinere Kommunen ihren Beitrag zum Erreichen der Klima- und Lärmschutzziele leisten.

Zur Erprobung des Instruments sucht das Kompetenznetz Klima Mobil gemeinsam mit dem Verkehrsministerium eine Modellkommune mit bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Bewohner in Baden-Württemberg.

Expertinnen und Experten eines Planungskonsortiums rund um die Planersocietät unterstützen Sie bei der Planung und Kommunikation der Maßnahmen. Mit der Modellphase wird das parallel entwickelte Instrument der Aktionspläne in der Praxis angewendet. Die Erkenntnisse aus der Modellerprobung werden in der weiteren Entwicklung des Instruments der Aktionspläne aufgegriffen. Die Modellphase ist für den Zeitraum von Ende September 2022 bis Ende März 2023 geplant.

 

Ablauf der modellhaften Erprobung des Instruments

Phase 1: Bewerbung und Auswahl

Die Kommune füllt den Letter of Intent sowie das Bewerbungsformular aus. Eine Jury wählt unter allen eingegangenen Anträgen eine Modellkommune aus Baden-Württemberg aus.

Phase 2: Erprobung des Instruments der Aktionspläne für Mobilität, Klima- und Lärmschutz

Die Modellkommune durchläuft den Prozess der Erstellung eines Aktionsplans. Darunter fallen u.a. die folgenden Schritte:

Auftakt: Zunächst ist ein Gespräch zum Kennenlernen der Verwaltung, den Projektbeteiligten und des Kompetenznetz Klima Mobil geplant, das der Definition von Zielen und Erwartungen an die Zusammenarbeit dient.

Anschließend beginnt die Phase der konkreten Analyse und Strategieentwicklung für den Aktionsplan mit den o.g. Beteiligten. In der Vertiefungsphase unterstützen Experteninnen und Experten aus Planung und Kommunikation die Modellkommune dabei, wirkungsvolle Maßnahmen zum Klima- und Lärmschutz im Verkehr weiter auszuarbeiten und eine Kommunikations- und Umsetzungsstrategie zu erstellen.

Abschluss: Im Rahmen eines Abschlussworkshops wird die Zusammenarbeit von den Projektbeteiligten mit einer Moderation reflektiert und nachbereitet. Das Kompetenznetz Klima Mobil begleitet den Prozess weiter, z.B. bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat.

 

Antragsbedingungen

Mit der Bewerbung erklärt sich die Kommune bereit, im Falle einer Auswahl als Modellkommune die Erstellung eines Aktionsplans in Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetz Klima Mobil und den beauftragten externen Fachbüros umzusetzen und die Projektpartner bestmöglich zu unterstützen. Darüber hinaus liegen folgende Aufgaben bei den Modellkommunen:

  • Benennen einer festen Ansprechperson in der Kommune,
  • Auswahl eines Teilnehmendenkreises für Veranstaltungen und Workshops, Gewinnen möglicher Akteure und Multiplikator:innen,
  • Durchführung einer begleitenden Presse- und Medienarbeit aufbauend auf der im Laufe der Modellphase erstellten Kommunikationsstrategie, Bereitstellung von Räumlichkeiten für Workshops, ggf. Catering,
  • Zusammenstellung von Hintergrundmaterialien als Grundlage für die Ausarbeitung der Aktionspläne.

 

Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular mit weiterführenden Informationen zur Kommune,
  • Formloser Letter of Intent (max. 2 Seite), der Folgendes beinhaltet:
    • Darstellung der Motivation der Kommune zur Aufstellung eines Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz (und der anschließenden Umsetzung)
    • Beschreibung der kommunalen Klima- und Lärmschutzziele im Verkehr und ggf. die Darlegung entsprechender politische Beschlüsse (z.B. Klimaschutzkonzept, European Energy Award…)
    • Aufgreifen der Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg
    • Verbindliche Erklärung der Bereitschaft zur Teilnahme
    • Bereitstellung von Ressourcen und Unterstützung der Verwaltung für das Projekt

 

Fristen und Termine

Bewerbungsfrist ist der 16.09.2022.
Unterlagen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

Beurteilungskriterien

Die Beurteilung der Anträge erfolgt anhand von Formalkriterien und inhaltlichen Kriterien. Wird ein Formalkriterium nicht erfüllt, wird der Antrag aus Formalgründen abgelehnt und der Jury nicht zur inhaltlichen Begutachtung vorgelegt. Inhaltliche Kriterien werden zur Bewertung der Bewerbungen und somit zur Auswahl der Modellkommunen herangezogen.

Formalkriterien:

  • Antragsberechtigung: Die Antragsstellenden sind zur Teilnahme berechtigt.
  • Vollständigkeit: Alle erforderlichen Antragsunterlagen liegen vollständig und formal richtig ausgefüllt vor.
  • Fristeinhaltung: Sämtliche Unterlagen wurden innerhalb der Einreichfrist beim Kompetenznetz Klima Mobil eingereicht.
  • Umsetzbarkeit: Geeignete Strukturen / Ressourcen zur Sicherstellung der erfolgreichen Begleitung und Umsetzung eines Aktionsplans für Mobilität, Klima- und Lärmschutz sind vorhanden.

Inhaltliche Kriterien:

  • Klima- und Lärmschutzbeitrag: Die Ziele leisten im Einflussbereich der Antragsstellenden einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klima- und Lärmschutzziele des Landes Baden-Württemberg im Verkehrssektor

 

Kontakt

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Prozess melden Sie sich gerne bei

Sören Bröcker
soeren.broecker@nvbw.de
+49 173 6889415.

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